Prozesse:Bundesgerichtshof verwirft Revision von Kriegsverbrecher

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbildarchiv)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Frankfurt/Karlsruhe (dpa/lhe) - Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Irakers Taha Al-J. verworfen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen das Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) rechtskräftig, wie der BGH in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.

Taha Al-J. hatte im Juni 2015 die jesidische Frau und ihre kleine Tochter gekauft und als Sklavinnen gehalten. Um die Fünfjährige zu bestrafen, fesselte er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha. Dort starb das Kind an einem Hitzschlag.

Das OLG hatte den Mann im November 2021 des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig befunden. Neben seiner Haftstrafe muss er der Mutter des Mädchens 50.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Die ehemalige Frau von Taha Al-J., Jennifer W., wurde im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen das Urteil haben sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Angeklagte Revision eingelegt. Die Hauptverhandlung vor dem BGH beginnt am Donnerstag nächster Woche (26. Januar).

© dpa-infocom, dpa:230117-99-252289/2

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