Karlsruhe (dpa) - Zur umstrittenen Kündigung gut verzinster älterer Bausparverträge durch die Bausparkassen will der Bundesgerichtshof (BGH) noch heute sein Urteil sprechen.
Der Senat strebe an, um 15.00 Uhr eine Entscheidung zu verkünden, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger nach der Verhandlung in Karlsruhe. Seit 2015 haben die Institute ihren Kunden schätzungsweise 250 000 unvollständig besparte Verträge gekündigt, die für heutige Verhältnisse ungewöhnlich hohe Zinsen abwerfen.
Viele Bausparer nehmen ihr Darlehen deshalb nicht in Anspruch und lassen den Vertrag möglichst lange als reine Sparanlage laufen. Die Frage ist, ob die Kassen das hinnehmen müssen oder ob ihnen zehn Jahre nach Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht zusteht. (Az. XI ZR 185/16 u.a.)