Prozesse - Berlin:Anwalt: Keine gütliche Einigung um Post von Til Schweiger

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Streit um einen Facebook-Post von Schauspieler Til Schweiger (53) muss nun das Landgericht Saarbrücken über die Klage einer Saarländerin entscheiden. "Der Versuch einer gütlichen Einigung ist gescheitert", sagte Anwalt Arnold Heim, der die Klägerin vertritt, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Saarbrücken. Schweigers Anwältin habe ihm mitgeteilt, dass der Filmstar ein Urteil haben wolle. Es sei kein Angebot gemacht worden. Eine Zivilkammer des Landgerichts wird am 23. November entscheiden.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Streit um einen Facebook-Post von Schauspieler Til Schweiger (53) muss nun das Landgericht Saarbrücken über die Klage einer Saarländerin entscheiden. "Der Versuch einer gütlichen Einigung ist gescheitert", sagte Anwalt Arnold Heim, der die Klägerin vertritt, der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Saarbrücken. Schweigers Anwältin habe ihm mitgeteilt, dass der Filmstar ein Urteil haben wolle. Es sei kein Angebot gemacht worden. Eine Zivilkammer des Landgerichts wird am 23. November entscheiden.

Der Facebook-Eintrag zeigt eine private Nachricht der 58 Jahre alten Saarländerin, die Schweiger samt Antwort veröffentlicht hat. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und will, dass der Post gelöscht wird. In der Nachricht fragt die Frau den Schauspieler, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an." Der Schauspieler antwortete ihr darauf "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?".

Nach der mündlichen Verhandlung vor Gericht am vergangenen Freitag hatten beide Seiten zunächst angedeutet, eine gütliche Einigung anzustreben. Schweiger war zu dem Termin nicht erschienen.

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