Prozesse - Aurich:Urteil gegen pädophilen Pflegevater hat Bestand

Aurich
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Aurich/Karlsruhe (dpa) - Ein pädophiler Pflegevater muss wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Pflegekinder für zehn Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Anschließend kommt der 58-Jährige in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte ein Urteil des Landgerichts Aurich vom August 2019 (Az: 3 StR 604/19). Die Revision des Angeklagten sei zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.

Der Mann hatte sich über Jahre an sieben Jungen vergangen, die bei ihm und seiner Frau in der Familie in Obhut waren. Auch zwei Neffen zählten zu den Opfern. Verurteilt wurde der ehemalige Zeitsoldat bei der Bundeswehr wegen sexuellen Missbrauchs in 89 Fällen.

Der Angeklagte sei ein Sexualstraftäter und schwer pädophil, hatte das Gericht seinerzeit die Sicherungsverwahrung begründet. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er sich auch nach der Haft wieder Zugang zu Kindern verschaffe und Straftaten begehe.

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