Landgericht Augsburg:Staatsanwalt fordert fast fünf Jahre Haft für Böllerwurf

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Der Hauptangeklagte (vorne r) sitzt in einem Gerichtssaal neben weiteren Angeklagten. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)

Etwa ein Dutzend Menschen wurden wegen eines Böllerwurfs im Augsburger Bundesligastadion verletzt. Die Staatsanwaltschaft will den Haupttäter lange im Gefängnis sehen.

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Augsburg (dpa) - Nach einem Böllerwurf mit rund einem Dutzend Verletzten während eines Bundesligaspiels hat der Staatsanwalt für den Hauptbeschuldigten vier Jahre und zehn Monate Gefängnis verlangt. In dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg sagte der Ankläger am Montag, dass die Tat des 28-Jährigen „besonders rücksichtslos“ gewesen sei. Es seien am 11. November 2023 bei dem Fußballspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) auch Kinder verletzt worden, nur weil der Angeklagte durch den illegalen Böller eine „maximale Aufmerksamkeit“ erreichen wollte. Das Urteil sollte noch am Montagnachmittag verkündet werden.

Der 28-Jährige hatte den Böllerwurf zugegeben und sich mehrfach dafür entschuldigt. „Es war einfach dumm“, sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei. Sein Verteidiger hat sich für eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Anwalt verwies darauf, dass der 28-Jährige bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft sitze.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung in der mit 26 000 Menschen gefüllten Arena vor. In der Anklage war von 14 Verletzten durch den Böller die Rede, in seinem Plädoyer ging der Staatsanwalt von nur noch 12 Fällen aus. Die Verteidiger sehen nach dem Prozess lediglich 11 Verletzte, die unter anderem Knalltraumata erlitten haben.

Neben dem 28-Jährigen sind drei Bekannte wegen Beihilfe angeklagt. Sie sollen den Haupttäter vor und bei der Tat unterschiedlich unterstützt haben. Der Staatsanwalt forderte für zwei dieser Angeklagten Bewährungsstrafen, für den dritten zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidiger verlangten für alle Mitangeklagten Bewährungsstrafen. Alle drei hatten ebenfalls Geständnisse abgelegt und sich entschuldigt.

© dpa-infocom, dpa:240421-99-756409/3

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