Augsburg:Nach 37 Jahren wieder Technikdetails unter der Lupe

Augsburg (dpa/lby) - Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der zehnjährigen Ursula Herrmann hat sich das Landgericht Augsburg noch einmal mit technischen Details der damaligen Erpresseranrufe beschäftigt. In einem Zivilprozess sagte am Donnerstag eine Phonetikexpertin des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) dazu aus, ob ein bei dem rechtskräftig verurteilten Kidnapper sichergestelltes Tonbandgerät tatsächlich für die Anrufe im Jahr 1981 verwendet wurde.

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Augsburg (dpa/lby) - Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der zehnjährigen Ursula Herrmann hat sich das Landgericht Augsburg noch einmal mit technischen Details der damaligen Erpresseranrufe beschäftigt. In einem Zivilprozess sagte am Donnerstag eine Phonetikexpertin des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) dazu aus, ob ein bei dem rechtskräftig verurteilten Kidnapper sichergestelltes Tonbandgerät tatsächlich für die Anrufe im Jahr 1981 verwendet wurde.

Diese Frage ist relevant, weil Ursulas Bruder Michael Herrmann den in Haft sitzenden 68 Jahre alten Täter auf 20 000 Euro Schmerzensgeld verklagt hat, weil er seit dem Strafprozess an Tinnitus leide. Seine Schwester war damals am Ammersee entführt und in einer Holzkiste vergraben worden, die Schülerin erstickte darin.

Herrmann hatte in der Vergangenheit die Alleintäterschaft des 68-Jährigen angezweifelt. Der erst 2010 zu lebenslanger Haft verurteilte Mann bestreitet bis heute, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Beide Seiten hoffen deswegen darauf, dass durch den Zivilprozess neue Details in dem spektakulären Fall bekannt werden.

Das Tonbandgerät war in dem Strafprozess eines der wichtigsten Indizien. Die LKA-Sachverständigte sagte in dem Zivilverfahren nochmals aus, dass es „wahrscheinlich für die Tatausführung verwendet wurde“. Ganz sicher sind sich die Kriminalexperten aber nicht, dass es das Tätergerät ist. Wann das Landgericht in dem seit Jahren laufenden Zivilverfahren ein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt.

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