Augsburg:Konzertmeisterin und Staatstheater einigen sich vor Gericht

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Eine Konzertmeisterin des Augsburger Staatstheaters und ihr Arbeitgeber haben sich in einem Streit um eine Ermahnung nach einer Corona-Spendenaktion vor Gericht...

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Augsburg (dpa/lby) - Eine Konzertmeisterin des Augsburger Staatstheaters und ihr Arbeitgeber haben sich in einem Streit um eine Ermahnung nach einer Corona-Spendenaktion vor Gericht geeinigt. Nach dem am Montag vor dem Augsburger Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich darf das Staatstheater die Ermahnung nicht zu der Personalakte der Musikerin nehmen. Außerdem hält das Theater nicht mehr an den Vorwürfen gegen die Geigerin fest.

Hintergrund des Arbeitsgerichtsprozesses war eine Spendenaktion, bei der der Orchestervorstand in der Corona-Krise mehrere 10 000 Euro für die freie Kulturszene in Augsburg gesammelt hatte. Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) hatte die Schirmherrschaft für die Initiative übernommen. Die Theaterleitung hatte zwar nichts gegen die Sammlung, fühlte sich allerdings bei der Außendarstellung übergangen. Intendant André Bücker war insbesondere verärgert, dass der Orchestervorstand ein großes Industrieunternehmen als Sponsor angesprochen hatte, ohne dies mit ihm abzustimmen.

Nach einem klärenden Gespräch mit dem Orchestervorstand hatte es von ihm noch eine schriftliche Ermahnung an die Konzertmeisterin gegeben. Wegen dieses Schreibens, das nur die Violinistin und nicht die anderen Mitglieder des Vorstands bekamen, hatte die Mitarbeiterin mit Unterstützung der Deutschen Orchestervereinigung in Berlin geklagt.

Der Intendant hatte im Vorfeld der Verhandlung erklärt, dass er sein Schreiben nur als eine Kritik auffasse. Eine arbeitsrechtliche Bedeutung habe die Ermahnung nicht. Die Vertreter des Staatstheaters machten vor Gericht noch einmal klar, dass ohnehin nicht geplant gewesen sei, den Brief wie eine förmliche Abmahnung zur Personalakte zu nehmen.

Richter Markus Nieberle-Schreiegg sagte, dass er die Auseinandersetzung als „Marginalie“ betrachtet. „Der Streit ist, was darf der Orchestervorstand, was darf er nicht.“ Das gewählte Gremium der 71 Musiker der Augsburger Philharmoniker hat seiner Ansicht nach aber nicht so weitgehende Rechte wie ein Betriebsrat. Er verglich den Orchestervorstand eher mit dem Spielerrat eines Fußballclubs.

Der Richter machte zwar klar, dass der Ermahnungsbrief seiner Ansicht nach nicht nötig gewesen wäre, andererseits betonte er: „Es ist nicht meine Aufgabe, den Staatsintendanten an die Kandare zu nehmen.“

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