Ansbach:Gericht bestätigt Versetzung von Schüler wegen Mobbings

Ansbach (dpa/lby) - Weil er einen Mitschüler gemobbt hat, ist ein Gymnasiast zu Recht aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse versetzt worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Ansbach nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag (AN 2 K 17.00250). Der Neuntklässler war nach Überzeugung des Gerichts "in federführender Art und Weise an dem Mobbing beteiligt". Dies belege unter anderem der Chat-Verlauf des Klassenchats. Der Schüler habe zudem im Unterricht zu seinem Mitschüler gesagt: Wäre er mit dem getöteten Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in einem Raum eingesperrt, müsse man ihn statt Osama bin Laden erschießen.

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Ansbach (dpa/lby) - Weil er einen Mitschüler gemobbt hat, ist ein Gymnasiast zu Recht aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse versetzt worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Ansbach nach Angaben einer Sprecherin vom Freitag (AN 2 K 17.00250). Der Neuntklässler war nach Überzeugung des Gerichts „in federführender Art und Weise an dem Mobbing beteiligt“. Dies belege unter anderem der Chat-Verlauf des Klassenchats. Der Schüler habe zudem im Unterricht zu seinem Mitschüler gesagt: Wäre er mit dem getöteten Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in einem Raum eingesperrt, müsse man ihn statt Osama bin Laden erschießen.

Angesichts des „erheblichen Fehlverhaltens“ des Schülers sei die Versetzung verhältnismäßig gewesen, auch wenn der Gymnasiast damit die Förderung in der Hochbegabtenklasse verloren hat. Laut dem Schulleiter hatte es in der Hochbegabtenklasse seit der Versetzung des Schülers keine nennenswerten Probleme mehr gegeben.

Woher der Schüler aus Mittelfranken genau kam oder um welche Schule es sich handelte, wollte die Gerichtssprecherin aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Der Gymnasiast war im Februar in eine Parallelklasse versetzt worden. Er sagte, die Äußerungen gegenüber seinem Mitschüler seien nicht ernst gemeint gewesen. Hätte er gewusst, wie sehr der gemobbte Schüler gelitten habe, hätte er sich geändert. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden müsste.

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