Polizei - Kiel:Durchsuchungen wegen Gewerkschafter teils unverhältnismäßig

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Kiel (dpa/lno) - Im Ermittlungsverfahren gegen den Polizeigewerkschafter Thomas Nommensen hat das Kieler Landgericht den Anfangsverdacht des Durchstechens von Polizeiinterna bestätigt. "In seinem Beschluss hat das Landgericht Kiel ausdrücklich herausgestellt, dass durch das vorgeworfene Handeln wichtige öffentliche Interessen gefährdet wurden", teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die im August erfolgten Durchsuchungen hält das Gericht aber teilweise für rechtswidrig.

Laut der Entscheidung vom 18. Oktober waren zwar die vom Kieler Amtsgericht angeordneten Durchsuchungen der Privaträume und des Autos des stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sowie seiner Arbeitsplätze bei der Polizei und der Gewerkschaft rechtmäßig. Die Razzien der Diensträume der Polizei in Lübeck und der Geschäftsräume der Gewerkschaft in Kiel seien aber unverhältnismäßig gewesen, sofern sie über den Arbeitsplatz des beschuldigten Beamten hinausgegangen seien.

Der Anwalt des Gewerkschafters, Michael Gubitz, bezeichnete es als "schwer nachzuvollziehen", dass weitere Beschwerden gegen die Durchsuchungen verworfen wurden. "Das Landgericht stützt einen Tatverdacht gegen Herrn Nommensen "insbesondere" auch darauf, dass ein Polizeiseelsorger WhatsApp-Nachrichten des Herrn Nommensen an einen Redakteur der Kieler Nachrichten wahrgenommen habe. Diese Begründung stößt bei der Verteidigung auf besonderes Unverständnis." Als langjähriger Pressesprecher gehöre das Pflegen guter Kontakte zur Presse zu den Aufgaben des Gewerkschafters.

Nommensen soll in zwei Fällen gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. Dabei geht es um Informationen im Zusammenhang mit einer Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Lübeck im Juni und über einen Polizeianwärter, der eine Hakenkreuzbinde trug. Nommensen hat die Vorwürfe bestritten.

Im Bezug auf den Geheimnisverrat zur Geiselnahme sprach Rechtsanwalt Gubitz von einer Lücke in der Argumentation. "Das Landgericht erkennt zwar an, dass weder Herr Nommensen noch seine Kollegen während des Einsatzes Zugriff auf die entsprechende Datenbank nahmen, hält eine Kenntnis aber trotzdem für "naheliegend", und setzt sich damit über die Zweifel am Tatverdacht hinweg." Das Gericht begnüge sich "mit einer bloßen Vermutung, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Begründung einer Durchsuchung gerade nicht ausreicht".

Nach Angaben der DPolG war bei der Razzia auch der Keller der Geschäftsstelle durchsucht worden. Laut ihrem Anwalt Urs-Erdmann Pause hat das Landgericht jedoch "in beeindruckender Deutlichkeit die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung der Räume der Polizeigewerkschaft festgestellt".

Der SPD-Innenpolitiker Kai Dolgner begrüßte die Darstellung des Gerichts, "dass man gute Gründe braucht eine Gewerkschaft durchsuchen zu lassen". Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Durchsuchung treffe auch Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Sie habe in ihrer damaligen Pressemitteilung keinerlei Problembewusstsein diesbezüglich gezeigt. "Und die Staatsanwaltschaft Kiel sollte sich zukünftig besser an Recht und Gesetz halten, bevor sie in die Grundrechte von Gewerkschaften und Berufsgeheimnisträger eingreift oder mit einem solchen Eingriff droht."

Der Gewerkschafter hatte sich mehrfach kritisch im Zusammenhang mit der Affäre um mögliche Fehler bei früheren Ermittlungen gegen Rocker zu Wort gemeldet. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags arbeitet das Verhalten in der Polizei auf. Dabei geht es um Vorwürfe der Aktenmanipulation, Mobbing und Fehlverhalten von Führungskräften der Polizei. Laut Staatsanwaltschaft gebe es keinen Zusammenhang zwischen den Durchsuchungen und dem Untersuchungsausschuss.

Die Kieler Staatsanwaltschaft kündigte unterdessen an, nun mit der Auswertung des bei der Razzia sichergestellten Datenmaterials zu beginnen.

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