Kassel:„Querdenker“-Proteste in Kassel bleiben verboten

Eine geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Politik an diesem Samstag in Kassel bleibt verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am...

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Kassel (dpa) - Eine geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Politik an diesem Samstag in Kassel bleibt verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Freitag entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sowie der Stadt. Ein Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung „Mittsommer in Kassel − Bewahren − Versöhnen − Schöpfen“ wurde abgelehnt.

Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung vor allem mit den Erfahrungen vorheriger „Querdenker“-Versammlungen, insbesondere am 20. März in Kassel. Damals waren bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mehr als 20.000 Teilnehmer unterwegs, von denen sich viele nicht an gerichtliche Auflagen wie die Maskenpflicht hielten. Teils kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Nach Ansicht des VGH hat die Stadt „die überzeugende Prognose gestellt, dass aufgrund dieser Erfahrungen bei der angemeldeten Versammlung wiederum mit Verstößen gegen Auflagen und Verbote zu rechnen“ sei. Bei einer großen Anzahl von Teilnehmern könne ihnen nicht effektiv mit polizeilichen Mitteln begegnet werden, so dass Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit und eine Überlastung des Gesundheitssystems durch die Ausbreitung des Coronavirus bestehe.

Das städtische Verbot zweier Gegendemonstrationen kippte das Verwaltungsgericht Kassel am Freitag hingegen. Im Unterschied zur „Querdenker“-Demo sei bei den Gegenveranstaltungen nicht zu erwarten, dass sich Anmelder und Teilnehmer an etwaige Auflagen nicht hielten. Der VGH wies eine Beschwerde der Stadt Kassel gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück und bestätigte am Freitagabend laut Mitteilung, dass die Gegendemonstrationen stattfinden können.

Unabhängig von dem Verbot der „Querdenker“-Demo hat sich die Polizei auf einen größeren Einsatz eingestellt. Die Stadt hat für Teile Kassels Maskenpflicht auch im Freien angeordnet.

© dpa-infocom, dpa:210618-99-50963/3

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