Kriminalität - Wiesbaden:Illegale Datenabfrage bei Polizei im Jahr 2017

Deutschland
Die beleuchtete Tastatur eines Laptops spiegelt sich im Bildschirm. Foto: Silas Stein/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei der hessischen Polizei gab es im Jahr 2017 illegale Datenabfragen durch Polizisten. Im Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen, die sich gegen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung "Aryans" richteten, sei im September 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten wegen des Verdachts des Geheimnisverrats eingeleitet worden, teilte das Innenministerium am Donnerstag in Wiesbaden auf Anfrage mit. Die Abfragen in den polizeilichen Datenbanken sollen sich auf eine Person bezogen haben, die der rechtsextremistischen Szene angehörte. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte zuvor darüber berichtet.

Den hessischen Sicherheitsbehörden lägen bislang keine Erkenntnisse vor, dass der betroffene Beamte dabei aus einer rechtsextremistischen Motivation gehandelt hatte, erklärte das Ministerium. Die Auswertung eines Chat-Protokolls zwischen dem Tatverdächtigen und einer weiteren Person lasse darauf schließen, dass der Polizeivollzugsbeamte diese Person vor der rechtsextremistischen Person warnen wollte.

Der betroffene Polizist sei auf eigenen Wunsch bereits im April 2017 in ein anderes Bundesland versetzt worden. Einen Antrag auf die Versetzung hatte er nach Angaben des Ministeriums bereits im Mai 2016 gestellt. Da der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Datenabfragen Angehöriger des Polizeipräsidium Südhessen war, sei die ermittlungsführende Behörde die Staatsanwaltschaft Darmstadt gewesen.

Wegen der Versetzung habe von der hessischen Polizei kein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet werden können. Die neue Dienststelle sei jedoch umfassend über das laufende Strafverfahren informiert worden, versicherte das Wiesbadener Innenministerium. Aus den Ermittlungen gegen den Polizisten hätten sich bisher keine Anhaltspunkte nach einer rechtsextremen Gesinnung ergeben.

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