Wiesbaden:Fall Susanna: Mutmaßliches anderes Opfer ist Deutsche

Wiesbaden (dpa) - Bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Mörder des Mädchens Susanna, Ali B., sind die Angaben zur Staatsangehörigkeit eines weiteren mutmaßlichen Opfers des Mannes korrigiert worden. Eine Elfjährige, die nach eigenen Angaben im März von einem Mann aus B.s Unterkunft vergewaltigt worden war, sei Deutsche, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Montagabend. Bislang war angenommen worden, das Mädchen sei ebenfalls ein Flüchtling. Grundlage waren Äußerungen des Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller vom vergangenen Donnerstag gewesen. Darüber hatten zuerst die "Zeitungen der VRM" berichtet.

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Wiesbaden (dpa) - Bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Mörder des Mädchens Susanna, Ali B., sind die Angaben zur Staatsangehörigkeit eines weiteren mutmaßlichen Opfers des Mannes korrigiert worden. Eine Elfjährige, die nach eigenen Angaben im März von einem Mann aus B.s Unterkunft vergewaltigt worden war, sei Deutsche, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Montagabend. Bislang war angenommen worden, das Mädchen sei ebenfalls ein Flüchtling. Grundlage waren Äußerungen des Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller vom vergangenen Donnerstag gewesen. Darüber hatten zuerst die „Zeitungen der VRM“ berichtet.

Müller hatte gesagt, der Name Alis B.s sei auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens aus der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gefallen. Das Opfer habe angegeben, von einem Mann namens Ali aus der Unterkunft vergewaltigt worden zu sein. Die Hinweise hätten sich aber nicht erhärten lassen. Es habe keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gehe um einen nicht bewiesenen Vorwurf. Demnach war der Fall, der sich im März zugetragen haben soll, erst im Mai bekanntgeworden worden. Der Hinweis sei nicht von der Elfjährigen selbst, sondern von den Eltern gekommen. „Die Geschichte krankt bisher daran, dass wir keine Aussage von ihr haben, weil sie keine Angaben macht.“ Das erschwere die Aufarbeitung massiv. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl für Ali B. seien nicht vorhanden gewesen. Den Polizeipräsidenten nahm der Sprecher in Schutz. Mit Sicherheit habe es sich bei seiner Aussage nicht um Bosheit oder einen Trick gehandelt. „Das würde keinen Sinn machen.“

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