Vorra:Brandstiftung in Vorra: Prozess endgültig vom Tisch

Nürnberg (dpa/lby) - Nach der Brandstiftung in einem Asylbewerberheim im mittelfränkischen Vorra Ende 2014 ist der Prozess gegen zwei Mitarbeiter einer Baufirma endgültig vom Tisch. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hält es für unwahrscheinlich, dass die zwei Männer in einem Prozess verurteilt werden würden. Die vorliegenden Indizien reichten dafür nicht aus, sagte ein Justizsprecher am Dienstag: "Nach Ansicht des Senats liegen keine objektiven Beweismittel vor, mit welchen die Angeschuldigten der Tat überführt werden könnten." Damit bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts.

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Nürnberg (dpa/lby) - Nach der Brandstiftung in einem Asylbewerberheim im mittelfränkischen Vorra Ende 2014 ist der Prozess gegen zwei Mitarbeiter einer Baufirma endgültig vom Tisch. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hält es für unwahrscheinlich, dass die zwei Männer in einem Prozess verurteilt werden würden. Die vorliegenden Indizien reichten dafür nicht aus, sagte ein Justizsprecher am Dienstag: „Nach Ansicht des Senats liegen keine objektiven Beweismittel vor, mit welchen die Angeschuldigten der Tat überführt werden könnten.“ Damit bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts.

Das Feuer im Dezember 2014 galt zunächst als erster großer Anschlag einer Serie von Brandstiftungen in Asylbewerberheimen in Deutschland. Wegen Hakenkreuzen und einer ausländerfeindlichen Parole auf dem Gebäude waren die Ermittler anfangs von einem fremdenfeindlichen Motiv ausgegangen. Im vergangenen Sommer nahm die Polizei dann jedoch den Chef und einen Mitarbeiter einer Baufirma fest. Aus Sicht der Ankläger wollten sie mit dem Feuer die Baufirma vor dem Bankrott retten: Beim Brandschutz hätte die Firma demnach Nachbesserungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro in kürzester Zeit leisten müssen.

Doch das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Bauleute im Januar wegen nicht ausreichender Indizien ab. Gegen diese Entscheidung legte die Anklagebehörde Beschwerde ein - ohne Erfolg.

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