Kriminalität - Passau:Sechs Jahre Jugendhaft für Messerattacke nach Party

Passau (dpa/lby) - Für einen Messerangriff auf einen 21-Jährigen in Passau muss ein junger Mann für sechs Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Passau verurteilte den 20-jährigen Afghanen am Dienstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Er hatte sein Opfer den Ermittlungen nach im Streit nach einer Party im Februar mit einem Küchenmesser attackiert. Das Urteil nahm der Mann regungslos zur Kenntnis. In seinen letzten Worten hatte er sich am Montag bei seinem Opfer entschuldigt.

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Passau (dpa/lby) - Für einen Messerangriff auf einen 21-Jährigen in Passau muss ein junger Mann für sechs Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Passau verurteilte den 20-jährigen Afghanen am Dienstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Er hatte sein Opfer den Ermittlungen nach im Streit nach einer Party im Februar mit einem Küchenmesser attackiert. Das Urteil nahm der Mann regungslos zur Kenntnis. In seinen letzten Worten hatte er sich am Montag bei seinem Opfer entschuldigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Jugendhaft wegen versuchten Mordes gefordert. Der Ankläger sah das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Der Richter argumentierte, es spreche zwar vieles für Heimtücke, nachweisen lassen habe sich dieses Mordmerkmal jedoch nicht. Der Verteidiger des jungen Mannes hatte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In allen Details hatte sich die Tat nicht mehr aufklären lassen. Den Ermittlungen nach waren Täter und Opfer zu Gast bei einer Feier in einer Wohnung in Passau, wo sie bei einem Spiel unter Partyteilnehmern in Streit gerieten. Der 20-Jährige fühlte sich beleidigt. Daraufhin ging er heim, holte ein Messer, kehrte zur Party zurück und verließ die Wohnung des Gastgebers mit seinem späteren Opfer in Richtung Inn. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden den Streit dort auf einer Wiese austragen wollten.

Als der 21-Jährige nach einer kurzen Diskussion gehen wollte und sich bereits wegdrehte, zog der 20-Jährige den Kenntnissen nach das Messer und stach es seinem Opfer in die linke Schläfe. Der Angreifer flüchtete, als sich eine Gruppe Studenten näherte. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte den Angriff zugegeben und gesagt, er habe sich verteidigen wollen. Letzteres glaubte ihm das Gericht nicht.

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