Mexiko-Stadt (dpa) - Der an die USA ausgelieferte Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzmán kann nach Auffassung der mexikanischen Behörden nicht zum Tode verurteilt werden. "In allen Auslieferungsgesuchen hat die US-Regierung garantiert, dass er nicht hingerichtet wird". Das sagte der für internationale Angelegenheiten zuständige Staatsanwalt Alberto Elías Beltránim Fernsehsender Foro TV. Auch im bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen Mexiko und den USA ist die Todesstrafe explizit ausgeschlossen. Gegen den früheren Chef des Sinaloa-Kartells liegen sechs Anklagen in verschiedenen US-Bundesstaaten vor.
Kriminalität:Mexiko: "El Chapo" droht in den USA nicht die Todesstrafe
Mexiko-Stadt (dpa) - Der an die USA ausgelieferte Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzmán kann nach Auffassung der mexikanischen Behörden nicht zum Tode verurteilt werden. "In allen Auslieferungsgesuchen hat die US-Regierung garantiert, dass er nicht hingerichtet wird". Das sagte der für internationale Angelegenheiten zuständige Staatsanwalt Alberto Elías Beltránim Fernsehsender Foro TV. Auch im bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen Mexiko und den USA ist die Todesstrafe explizit ausgeschlossen. Gegen den früheren Chef des Sinaloa-Kartells liegen sechs Anklagen in verschiedenen US-Bundesstaaten vor.
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