Kriminalität - Erfurt:Doch kein versuchter Mord: Neues Urteil nach Messerstichen

Deutschland
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Im erneuten Prozess um eine Messerattacke ist das Landgericht Erfurt bei seinem Urteil vom Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Der Angeklagte sei stattdessen auch des besonders schweren Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden worden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage am Montag. Der heute 44-Jährige sei Ende vergangene Woche zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Davon solle er laut Urteil zwei Jahre und sechs Monate in einer Entziehungsanstalt verbringen.

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Sommer 2018. Damals soll der Mann seine Ex-Freundin in seine Gewalt gebracht haben und auf der Flucht mit ihr auf einen Unbeteiligten gestoßen sein, der in Erfurt auf einer Wiese schlief. Auf diesen soll der Angeklagte mit einem Messer mehrfach eingestochen haben, als er ihm den Geldbeutel stehlen wollte.

Das Gericht hatte den Mann bereits 2019 wegen versuchten Mordes und Freiheitsberaubung zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise wegen Zweifeln an der Mordabsicht auf und verwies den Fall zurück nach Erfurt. Wegen seiner Drogenabhängigkeit soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert gewesen sein.

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