Ansbach:Polizist bestreitet sexuelle Belästigungen

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Ansbach (dpa/lby) - Ein wegen sexueller Belästigung angeklagter Polizist hat vor dem Landgericht Ansbach die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen vor, 2017 und 2018 zwei Frauen zu Hause besucht und sie dann unsittlich berührt zu haben. Dabei habe er seine Position als Polizist ausgenutzt.

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Ansbach (dpa/lby) - Ein wegen sexueller Belästigung angeklagter Polizist hat vor dem Landgericht Ansbach die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 57-Jährigen vor, 2017 und 2018 zwei Frauen zu Hause besucht und sie dann unsittlich berührt zu haben. Dabei habe er seine Position als Polizist ausgenutzt.

Dem widersprach der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. Im ersten Fall habe er nur einen Kondolenzbesuch abstatten wollen, nachdem er vom Unfalltod des damaligen Lebensgefährten der Frau erfahren habe. Den Gestorbenen habe er durch die Polizeiarbeit gekannt. Dabei sei es zu keiner übergriffigen Berührung der Frau gekommen.

Im zweiten Fall sagte der Beamte aus, er habe sich um die 74-jährige Seniorin Sorgen gemacht. Auf einer Streifenfahrt sei sie ihm aufgefallen, als sie die Straße kehrte. Sie habe auf ihn verwirrt gewirkt, weshalb er sie am nächsten Tag erneut aufsuchte. Dabei habe ihm die 74-jährige „oben herum“ unbekleidet die Tür geöffnet und habe sich erst anziehen müssen, obwohl er sich telefonisch angekündigt habe. Dann habe sie sich ihm gegenüber entblößt. Letztlich habe er sich belästigt gefühlt und deshalb schnell die Wohnung verlassen wollen. Dabei sei es noch zu einer Umarmung an der Tür gekommen.

Dem Gericht sagte er weiter, er habe vorgehabt, nach zwei dienstfreien Tagen mit seinem Vorgesetzten über den Vorfall zu sprechen. In der Zwischenzeit hatte jedoch die 74-jährige bereits Anzeige erstattet. Die Richter konnten diese Angaben nicht nachvollziehen, weil ein zweiter Beamter im Streifenwagen gewartet hatte, den der Angeklagte hätte hinzuholen können.

Der Prozess wird mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Ein Urteil wird für Mitte Juli erwartet.

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