Kriminalität - Aachen:Getötetes Baby: Zwölf Jahre Haft gegen Vater gefordert

Aachen (dpa) - Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft in Aachen am Freitag gegen einen Mann gefordert, der sein sechs Monate altes Kind getötet haben soll. Es müsse der 37 Jahre alte Angeklagte gewesen sein, von dem die Gewalt gegen den Schädel des kleinen Jungen ausgegangen sei. Andere Erklärungen seien auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft geht nach Angaben eines Gerichtssprechers davon aus, dass der Vater überfordert war: Das Baby habe gekränkelt, und er sei zum ersten Mal mit ihm über Nacht allein in der Wohnung in Alsdorf bei Aachen gewesen. Ein Video, das er selbst aufgenommen habe, dokumentiere die schlechte Verfassung des Kindes in der Nacht. Der Angeklagte hätte dringend Hilfe holen müsse, habe das aber unterlassen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Aachen (dpa) - Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft in Aachen am Freitag gegen einen Mann gefordert, der sein sechs Monate altes Kind getötet haben soll. Es müsse der 37 Jahre alte Angeklagte gewesen sein, von dem die Gewalt gegen den Schädel des kleinen Jungen ausgegangen sei. Andere Erklärungen seien auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft geht nach Angaben eines Gerichtssprechers davon aus, dass der Vater überfordert war: Das Baby habe gekränkelt, und er sei zum ersten Mal mit ihm über Nacht allein in der Wohnung in Alsdorf bei Aachen gewesen. Ein Video, das er selbst aufgenommen habe, dokumentiere die schlechte Verfassung des Kindes in der Nacht. Der Angeklagte hätte dringend Hilfe holen müsse, habe das aber unterlassen.

Die Verteidigung beantragte Freispruch. Die Beweise reichten für eine Verurteilung nicht aus, hieß es. Der Angeklagte - der die Vorwürfe bestreitet - sei ein fürsorglicher Vater gewesen, der nie auffällig geworden sei. Eine solche Tat sei ihm einfach nicht zuzutrauen. In einem "letzten Wort" an das Landgericht sagte der Angeklagte, er habe "dem Kleinen" nichts getan. Aus heutiger Sicht hätte er früher den Notarzt alarmieren sollen, aber er habe keinerlei Gewalt gegen das Kind angewendet. Das Urteil ist für den 10. September geplant.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: