Vallendar:Beschuldigter Ex-Bischof „reisefähig“: Rückkehr nach Chile

Vallendar (dpa/lrs) - Ein des sexuellen Missbrauchs beschuldigter ehemaliger Erzbischof ist laut der katholischen Schönstatt-Bewegung reisefähig und soll von Deutschland in seine Heimat Chile zurückkehren. "Wann Francisco José Cox Huneeus nach Chile fliegen wird, steht noch nicht fest", teilte der Leiter der Schönstatt-Gemeinschaft, Juan Pablo Catoggio, der Deutschen Presse-Agentur mit. "Das wird hauptsächlich von der Leitung der Gemeinschaft in Chile entschieden, wenn sie für ihn ein entsprechendes Heim gefunden hat." Cox ist vor kurzem 85 Jahre alt geworden. Er lebt zurückgezogen bei den Schönstatt-Patres in Vallendar bei Koblenz.

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Vallendar (dpa/lrs) - Ein des sexuellen Missbrauchs beschuldigter ehemaliger Erzbischof ist laut der katholischen Schönstatt-Bewegung reisefähig und soll von Deutschland in seine Heimat Chile zurückkehren. „Wann Francisco José Cox Huneeus nach Chile fliegen wird, steht noch nicht fest“, teilte der Leiter der Schönstatt-Gemeinschaft, Juan Pablo Catoggio, der Deutschen Presse-Agentur mit. „Das wird hauptsächlich von der Leitung der Gemeinschaft in Chile entschieden, wenn sie für ihn ein entsprechendes Heim gefunden hat.“ Cox ist vor kurzem 85 Jahre alt geworden. Er lebt zurückgezogen bei den Schönstatt-Patres in Vallendar bei Koblenz.

Papst Franziskus hatte Cox kürzlich im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche aus dem Klerikerstand entlassen. Grund sind Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. 2004 soll sich Cox in Vallendar an einem damals 17-Jährigen vergangen haben. Bereits 1997 war er in Chile nach ersten Verdachtsmomenten als Erzbischof zurückgetreten. Seit 2002 lebt er in Vallendar. Dem staatlichen Fernsehsender Televisión Nacional de Chile (TVN) sagte Cox kürzlich zu den Vorwürfen: „Das ist im Moment nicht mein Problem.“ Catoggio sprach vor Kurzem von „Anzeichen von Demenz“.

Auf die Frage, ob Cox in Chile noch juristisch belangt werden könnte, antwortete Catoggio: „Es ist klar, dass alle Fälle längst verjährt sind. Ob die Justiz eventuell im Dienste der Aufklärung der Fakten - auch wenn keine Urteil oder Strafe möglich wäre - nachforschen will, kann ich nicht sagen.“ Der Leiter der Schönstatt-Gemeinschaft ergänzte: „Und ob er überhaupt in der Lage ist, vor der Justiz zu deklarieren (auszusagen), sollen die dortigen Fachärzte beurteilen.“

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