Weimar:Erfolg vor Verfassungsgericht nach „Heimattag“

Weimar/Leinefelde-Worbis (dpa/th) - Sechs Jahre nach einem rechtsextremen "Heimattag" in Leinefelde-Worbis ist die Beschwerde einer Gegendemonstrantin vor dem Verfassungsgerichtshof Thüringen erfolgreich gewesen. Die Richter hoben am 6. Dezember zwei Entscheidungen des Amtsgerichts Heiligenstadt von 2013 auf (Az.: VerfGH 23/13), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Danach sollte die 32-Jährige Anwaltskosten in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zahlen, obwohl das das Verfahren eingestellt worden war, wie ihr Anwalt erklärte.

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Weimar/Leinefelde-Worbis (dpa/th) - Sechs Jahre nach einem rechtsextremen „Heimattag“ in Leinefelde-Worbis ist die Beschwerde einer Gegendemonstrantin vor dem Verfassungsgerichtshof Thüringen erfolgreich gewesen. Die Richter hoben am 6. Dezember zwei Entscheidungen des Amtsgerichts Heiligenstadt von 2013 auf (Az.: VerfGH 23/13), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Danach sollte die 32-Jährige Anwaltskosten in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zahlen, obwohl das das Verfahren eingestellt worden war, wie ihr Anwalt erklärte.

Die Richter entschieden nun, dass beide Beschlüsse in Bezug auf die Anwaltskosten gegen das Willkürverbot verstoßen. Das Amtsgericht habe nicht genügend berücksichtigt, dass diese eine abschreckende Wirkung zur Wahrnehmung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit haben könnten.

Die Frau hatte am 3. September 2011 gegen den von einem Neonazi organisierten sogenannten Heimattag protestiert. Zusammen mit etwa 100 Menschen hatte sie sich laut Verfassungsgericht von der Abschlusskundgebung Richtung Bahnhof abgesetzt. Die Polizei habe die Gruppe mehr als eine Stunde eingeschlossen und die Personalien der Teilnehmer aufgenommen.

Der Landkreis Eichsfeld erließ gegen sie ein Jahr später ein Bußgeld in Höhe von 5050 Euro. Die Begründung: Sie habe an der ursprünglich nicht angemeldeten Versammlung teilgenommen. Auch viele andere Teilnehmer erhielten Bußgeldbescheide.

Nach Kenntnis des Anwaltes sind die Ordnungswidrigkeitsverfahren allesamt eingestellt worden. Die Anwaltskosten sollten die Kläger jedoch tragen. Im Februar habe bereits das Verwaltungsgericht Weimar fünf Klägern zwischen 29 und 72 Jahren Recht gegeben und den polizeilichen Einsatz und die Annahme eines Versammlungsverbots für rechtswidrig erklärt.

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