Justiz - Gießen:Gericht erlaubt Öffnung von Gartenmarkt für Privatkunden

Corona
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Gießen (dpa/lhe) - Ein Gartenmarkt im mittelhessischen Haiger darf nach einer Gerichtsentscheidung auch im Lockdown für Privatkunden geöffnet bleiben. Eine Anordnung des Lahn-Dill-Kreises zur Schließung des Geschäfts angesichts der Corona-Pandemie sei rechtswidrig, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Der Kreis habe Anfang der Woche die Schließung angeordnet und mit einem Zwangsgeld gedroht, sollte dem nicht gefolgt werden. Die Bau- und Gartenmarktkette zog vor Gericht.

Die Kunden in Haiger betreten und verlassen demnach den Gartenmarkt über einen separaten Ein- und Ausgang. Die Verbindungstür zu dem angrenzenden Baumarkt, der derzeit nur für Gewerbekunden geöffnet sei, bleibe geschlossen. Dem Gericht zufolge erlauben die Corona-Regeln die Öffnung von Gartenfachmärkten und Gärtnereien, soweit zulässige Sortimente überwiegen.

Der Kreis sei der Auffassung gewesen, dass dies im konkreten Fall nicht zutrifft und der Bau- und Gartenmarkt komplett für Privatkunden geschlossen bleiben müsse. Die Richter sahen das anders: Bei dem Gartenmarkt handele es sich um einen Gartenfachmarkt mit entsprechendem Schwerpunkt-Sortiment, der damit nicht der pandemiebedingten Schließungsanordnung unterliege. Dies ergebe sich daraus, "dass die beiden Marktbereiche räumlich-baulich und organisatorisch getrennt seien", teilte das Gericht weiter mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist möglich.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-594489/2

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