Gießen/Wetzlar (dpa/lhe) - Nach Gerichtsentscheidungen dürfen zwei Gartenmärkte in Wetzlar für Privatkunden geöffnet bleiben. Zuvor hatte der Lahn-Dill-Kreis angeordnet, die Geschäfte zu schließen, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mitteilte. Daraufhin zogen die Gartenmärkte im Lockdown vor Gericht. Dem Gericht zufolge sind die Anordnungen des Landkreises rechtswidrig, da Gartenfachmärkte und Gärtnereien vom Verkaufsverbot während des Lockdowns ausgeschlossen sind. Zudem überwiege in den zwei Geschäften das Sortiment an Schnitt- und Topfblumen, das verkauft werden dürfe.
Einen Antrag auf Öffnung von einem dritten Gartenmarkt in Wetzlar lehnte das Verwaltungsgericht ab. Ihrer Ansicht nach lag der Schwerpunkt des Geschäfts nicht auf dem Gartensortiment. Laut den neuen Corona-Beschlüssen dürfen ab kommenden Montag bundesweit alle Blumenläden und Gartenmärkte ohnehin wieder öffnen.
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