Fürth:Familiengerichte greifen bei gefährdeten Kindern öfter ein

Fürth (dpa/lby) - Weil Kinder und Jugendliche gefährdet waren, haben bayerische Familiengerichte im vergangenen Jahr 3644 mal eingegriffen. Das entspricht einem Plus von rund elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr (3287), wie das Landesamt für Statistik am Dienstag in Fürth mitteilte. Die meisten Maßnahmen (1162) zugunsten des Kindswohls wurden 2016 in Oberbayern ergriffen, die wenigsten (261) in Oberfranken. Mittelfranken lag mit 602 Maßnahmen auf Platz zwei. In 1884 Fällen waren Buben, in 1760 Fällen Mädchen betroffen.

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Fürth (dpa/lby) - Weil Kinder und Jugendliche gefährdet waren, haben bayerische Familiengerichte im vergangenen Jahr 3644 mal eingegriffen. Das entspricht einem Plus von rund elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr (3287), wie das Landesamt für Statistik am Dienstag in Fürth mitteilte. Die meisten Maßnahmen (1162) zugunsten des Kindswohls wurden 2016 in Oberbayern ergriffen, die wenigsten (261) in Oberfranken. Mittelfranken lag mit 602 Maßnahmen auf Platz zwei. In 1884 Fällen waren Buben, in 1760 Fällen Mädchen betroffen.

In 2063 Fällen entschieden die Gerichte, den Eltern das Sorgerecht vollständig oder teilweise zu entziehen. Damit überträgt sich die Verantwortung auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger. In den restlichen Fällen wurden die Eltern beispielsweise verpflichtet, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe anzunehmen, oder es wurde den Erziehungsberechtigten etwa verboten, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung zu nutzen, sich im Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder Verbindung zum Kind aufzunehmen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Familiengerichte im Falle einer körperlichen, geistigen oder seelischen Gefährdung des Kindes eingreifen, wenn die Eltern diese nicht abwenden. 2013 waren mit 3743 Fällen im Freistaat ähnlich viele Maßnahmen ergriffen worden, 2014 mit 4119 sogar noch mehr.

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