Erfurt:Witwe von Ex-Atommanager verliert vor Bundesarbeitsgericht

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Erfurt/Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Witwe des früheren Atommanagers Axel W. hat auch in letzter Instanz den Kampf ihres Mannes mit der Justiz verloren. Das Bundesarbeitsgericht wies am Dienstag eine Revision ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Klägerin könne keinen Schadenersatz für die Kündigung ihres Mannes verlangen, da die Entlassung rechtmäßig gewesen sei, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Witwe reagierte enttäuscht.

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Erfurt/Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Witwe des früheren Atommanagers Axel W. hat auch in letzter Instanz den Kampf ihres Mannes mit der Justiz verloren. Das Bundesarbeitsgericht wies am Dienstag eine Revision ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Klägerin könne keinen Schadenersatz für die Kündigung ihres Mannes verlangen, da die Entlassung rechtmäßig gewesen sei, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Witwe reagierte enttäuscht.

Über den Rauswurf an sich wurde laut der Sprecherin in Erfurt nicht verhandelt. Der einstige Projekte-Leiter im Stilllegungsbereich des früheren Kernforschungszentrums Karlsruhe war nach einer Anklage wegen Korruption gefeuert worden.

Axel W., der im Alter von 67 Jahren 2016 starb, sah sich als Justizopfer. Trotz seines Freispruchs Ende 2013 war er nicht wieder eingestellt worden. Seine Klage gegen die damalige Verdachtskündigung war in den Vorinstanzen erfolglos.

Mit der Revision beim Bundesarbeitsgericht wollte er rund 150 000 Euro entgangenes Gehalt, 50 000 Euro Anwaltskosten und bis zu 300 Euro entgangene Rente pro Monat einklagen. Das Karlsruher Institut für Technologie hatte ihm 15 000 Euro vorgeschlagen. Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock sprach von einer „sehr enttäuschenden Entscheidung“ der Erfurter Richter. Der strafrechtliche Freispruch sei nicht berücksichtigt worden.

Zu der Entscheidung des Gerichts sagte die Witwe: „Dass wir keine Gerechtigkeit erlangen konnten, was meinem Mann ja immer sehr wichtig war, das trifft mich.“ Zumindest ein Schmerzensgeld wäre aus ihrer Sicht angemessen gewesen. Sie fügte hinzu: „Unser Rechtssystem ist und bleibt lückenhaft, das versteht man sogar als Laie. Aber nun ist die Angelegenheit für mich abgeschlossen! Seinen letzten Wunsch habe ich versucht zu erfüllen, leider ohne Erfolg.“

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