Bamberg:Justiz macht schlechtes Geschäft: Cent kostet 70 Cent Porto

Bamberg (dpa/lby) - Die bayerische Landesjustizkasse hat beim Schuldeneintreiben ein schlechtes Geschäft gemacht: Für die Forderung von nur einem Cent schickte die Behörde in Bamberg einem Mann die Mahnung per Post und zahlte dafür die regulären 70 Cent Portogebühren. "Das ist sehr unglücklich gelaufen", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Bamberg (dpa/lby) - Die bayerische Landesjustizkasse hat beim Schuldeneintreiben ein schlechtes Geschäft gemacht: Für die Forderung von nur einem Cent schickte die Behörde in Bamberg einem Mann die Mahnung per Post und zahlte dafür die regulären 70 Cent Portogebühren. „Das ist sehr unglücklich gelaufen“, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über den Fall berichtet.

Dem Bericht zufolge hatte der Mann aus Dingolfing nach einem Gerichtsverfahren eine Geldforderung von 223,01 Euro bezahlen müssen. Bei der letzten Ratenzahlung habe der Mann selbstständig den Betrag um einen Cent auf eine glatte Zahl gerundet, sagte der Gerichtssprecher. Für das OLG sei das unverständlich, weil man beim Online-Shopping auch nicht einfach weniger überweisen könne.

Die Sachbearbeiterin forderte daraufhin in ihrem Schreiben von Mitte Dezember, den einen Cent an die Landesjustizkasse zu überweisen. Dieses Vorgehen widersprach nach OLG-Angaben der internen Kleinbetragsregelung, die in solchen Fällen eigentlich von einer postalischen Mahnung absieht - auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Der Mann braucht deswegen den einen Cent nicht mehr zu bezahlen. Das Gericht ließ die Forderung fallen, wie der Sprecher erklärte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: