Leipzig:Prozess um Feuerwehrmann-Unfall bei Lübecker Brandanschlag

Leipzig/Lübeck (dpa) - Der Unfall eines Feuerwehrmanns nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Lübeck beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht. Bei dem Feuer waren 1996 zehn Menschen ums Leben gekommen. Der Feuerwehrmann rettete ein Kind aus dem brennenden Haus, als seine Drehleiter umkippte und der Beamte mit dem Kind auf dem Arm in die Tiefe stürzte. Er meldete den Vorfall damals nicht als Dienstunfall. Später litt er unter Depressionen und es wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.

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Leipzig/Lübeck (dpa) - Der Unfall eines Feuerwehrmanns nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Lübeck beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht. Bei dem Feuer waren 1996 zehn Menschen ums Leben gekommen. Der Feuerwehrmann rettete ein Kind aus dem brennenden Haus, als seine Drehleiter umkippte und der Beamte mit dem Kind auf dem Arm in die Tiefe stürzte. Er meldete den Vorfall damals nicht als Dienstunfall. Später litt er unter Depressionen und es wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.

17 Jahre nach dem Geschehen beantragte er die Anerkennung als Dienstunfall. Bei Beamten resultieren daraus bestimmte Versorgungsansprüche. Die Stadt Lübeck lehnte den Antrag ab. Der Feuerwehrmann habe sämtliche Fristen versäumt. Seine Klage hatte in den beiden Vorinstanzen keinen Erfolg. Jetzt muss das Leipziger Gericht endgültig darüber entscheiden. Mit einem Urteil wird noch am Donnerstag gerechnet.

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