Windkraft:Viel Wind in Dietramszell

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Der Planungsverband Oberland verabschiedet eine Karte mit Standortvorschlägen für Windkraftanlagen.

Von Wolfgang Schäl

Bei der Dietramszeller Leonhardikirche gibt es genug Wind für Windräder. (Foto: Manfred Neubauer)

- Auf die allenthalben diskutierte Frage, wo im Landkreis künftig Windkraftanlagen stehen dürfen und wo nicht, gibt es seit der jüngsten Sitzung des Planungsverbandes Region 17 (Oberland), der am Mittwoch in Benediktbeuern zusammengetreten ist, schon erste konkrete Antworten.

Denn in der Versammlung ist eine überarbeitete Tekturkarte mit Standortvorschlägen verabschiedet worden, die Grundlage des demnächst einsetzenden öffentlichen Anhörungsverfahrens ist. Ausgewiesen sind in der Karte Gebiete, in denen Windkraft auf keinen Fall in Betracht kommt, sowie Vorbehaltsflächen, in denen diese Nutzung ausdrücklich erlaubt sein soll, sofern sich bei der Anhörung keine gravierenden und bisher noch nicht berücksichtigten Ausschlusskriterien ergeben.

Nicht in Betracht kommt demzufolge die gesamte, als "Erholungsraum Alpen" geltende Fläche südlich einer Linie, die sich von Miesbach über Bad Tölz, Benediktbeuern, Kochel, Großweil, Habach, Utting am Staffelsee, Bad Kohlgrub und Saulgrub hinzieht. Nördlich davon sind in dem Tekturplan diverse Flächen für Windkraftanlagen eingezeichnet, denn das Oberland gilt als sehr "windreich".

Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen könnten sich nach aktueller Planung in den Gemeinden Münsing, Icking, Geretsried, Königsdorf, Egling und Dietramszell die Rotoren drehen - die Klostergemeinde allein ist sogar vier Mal vertreten. Sehr zum Unwillen von Bürgermeisterin Leni Gröbmaier, die ausdrücklich betont, die Gemeinde nehme natürlich aktiv an der Energiewende teil und wehre sich nicht grundsätzlich gegen Vorbehaltsflächen. Man werde aber geltend machen, dass hier das "Umzingelungsverbot" missachtet worden sei.

Mit zwei Gebieten ist die Gemeinde einverstanden: Dem Dietramszeller Wald, denn hier könne man gemeinsam mit der Marktgemeinde Holzkirchen ein gemeinsames Areal nutzen, und, falls die Gemeinde Egling einverstanden wäre, würde Dietramszell auch eine Fläche zwischen Linden und Fraßhausen anbieten. Die Eglinger und die Holzkirchner Windkraftanlagen wären von Dietramszell sowieso sichtbar, argumentiert Gröbmaier, da könne man die eigenen dann gleich mit dazustellen.

Überhaupt nicht in Frage kommen aus Dietramszeller Sicht dagegen die Flächen zwischen Baiernrain und Steingau sowie das Gebiet bei der Leonhardikirche. Letzteres sei eine jahrhundertealte Traditionsstätte mit wunderschönen und einmaligen Kunstschätzen. Wie man ausgerechnet hier Windkraftanlagen planen kann, ist Gröbmaier rätselhaft, zumal die Gemeinde eine eigene, juristisch überprüfbare Teilflächenplanung in Auftrag gegeben habe. Die aber sei völlig ignoriert worden. Überhaupt habe sich der Planungsverband höchst unkooperativ gezeigt. "Eine Zusammenarbeit hat es eigentlich gar nicht gegeben." Umso mehr will man das Anhörungsverfahren nach Kräften nutzen, um das aus Dietramszeller Sicht Schlimmste zu verhindern, gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln.

Man werde diesen Dingen nachgehen, versichert Guido Kamp, der Geschäftsführer des Planungsverbandes. Was das erwähnte Umzingelungsverbot betrifft, so ist dies ist Kamp zufolge keine gesetzliche Bestimmung, sondern ein vom Verband selbst eingeführtes "weiches Kriterium". Dass Dietramszell weit stärker betroffen ist als andere Kommunen, räumt Kamp ein, "die Crux" sei, dass die Gemeinde leider vielen Maßstäben gerecht werde.

Der Geschäftsleiter weist auch darauf hin, dass man sich formell noch im Stadium der Vorplanung befinde, in dem eine intensive Einbeziehung jeder einzelnen Gemeinde noch nicht möglich sei. Da gelte es noch vieles mit Fachstellen abzusprechen. Kamp hält es deshalb für gut denkbar, dass der Standort Leonhardikapelle aus denkmalschützerischer Sicht noch nicht angemessen gewürdigt wurde.

"Es kann durchaus sein, dass diese Fläche noch rausfällt." Schließlich lege ja auch der Planungsverband Wert auf Rechtssicherheit - der vom Verband gefasste endgültige Plan könnte von der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde noch beanstandet werden. Die Anhörung soll beginnen, sobald ein begleitender Umweltbericht fertig ist. Dies wird nach Kamps Erwartung im Frühjahr der Fall sein. Die Dauer des Anhörungsverfahrens schätzt er auf mindestens zwei Monate ein.

© SZ vom 14.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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