Gastronomie am Walchensee:Schwaigerhof droht Schließung

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Im Hotel am Walchensee stoßen Kontrolleure immer wieder auf vergammelte Lebensmittel. Das Amtsgericht hat gegen die betagte Wirtin deshalb nun ein Berufsverbot verhängt

Von Benjamin Engel, Walchensee

Im Schwaigerhof am Walchensee häufen sich seit Jahren die Hygienemängel. Wiederholt haben Kontrolleure des Landratsamts im Hotel- und Restaurantbetrieb verschimmelte Lebensmittel gefunden. Jetzt darf die betagte Wirtin den Schwaigerhof nicht weiterführen. Das Wolfratshauser Amtsgericht hat im Prozess am Montag gegen die Seniorin ein Berufsverbot für drei Jahre verhängt. Solange darf die Geschäftsführerin der Betriebs-GmbH im Hotel und Gaststättengewerbe nicht mehr tätig sein. Wegen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetzbuch wurde die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Kontrolleure des Landratsamts hatten am 18. Februar dieses Jahres vormittags im Betrieb zahlreiche vergammelte Lebensmittel entdeckt. Eine Pizza im Kühlhaus war von Schimmel überzogen. Gemüse war angetrocknet und stank ebenso wie eine Schweinelende und gekochtes Rindfleisch. Genauso zum Verzehr ungeeignet waren Wurstwaren vom Frühstücksbuffet, Hühnerkeulen und gekochter Reis.

Bereits vor vier Jahren war die 79-jährige Wirtin wegen ähnlicher Verstöße zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Anfang 2016 war der Sohn des Ehepaares gestorben. Er sollte den Betrieb weiterführen. In der Verhandlung räumte die Angeklagte ein, dass etwas geschehen müsse. Das Haus solle verkauft werden. Doch ihr Mann könne sich nur schwer davon trennen. "Er hat so viel aufgebaut", sagte sie. Ihrer Darstellung nach habe es im Betrieb "halt gehapert". Das Hotel habe unter der Woche nur für Übernachtungsgäste geöffnet. Die verdorbenen Sachen vom Frühstücksbuffet hätten sie immer erst nachmittags entsorgt, schilderte die Seniorin. Die Kontrolleure seien aber immer vormittags gekommen. "Es hat sich niemand beschwert", rechtfertigte sie sich. Auf Bewertungsplattformen im Internet klingen die Beurteilungen aber großteils verheerend.

Bei Kontrollen in vergangenen Jahren hatte das Landratsamt Mängel festgestellt. Ein Mitarbeiter berichtete, dass Bußgeldbescheide erlassen worden seien. So habe das Wirtepaar das Restaurant unerlaubt geöffnet, ohne die entsprechende Konzession zu haben. "Der Betrieb läuft als Hotel garni." Das heißt, dass nur Übernachtungen, Frühstück, Getränke und höchstens kleine Speisen angeboten werden dürfen. Er habe den Eindruck, dass das betagte Ehepaar die Anforderungen an einen solchen Betrieb nicht mehr umsetzen könne, sagte der Lebensmittelkontrolleur vor Gericht. "Es ist so nicht mehr zu führen." Wäre es nach dem Staatsanwalt gegangen, wäre die Angeklagte ins Gefängnis gekommen. Er forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten und ein zweijähriges Berufsverbot. Die Seniorin sei vorbestraft. Eine günstige Sozialprognose fehle, sagte er.

"Hier ist nicht Gewinnstreben das Motiv, sondern das Lebensalter und die Überforderung", entgegnete der Verteidiger. Von einem "äußerst traurigen" Fall sprach Richter Helmut Berger. Der Angeklagten empfahl er, den Betrieb in andere Hände zu geben. "Ihr seid nicht mehr in der Lage, das weiterzuführen", sagte er. Ein Berufsverbot habe er verhängen müssen. Einsperren könne man die Angeklagte seiner Ansicht nach aber nicht. Der Tod des Sohnes sei ein Schicksalsschlag für die Eheleute. Beide seien überfordert gewesen. "Das Lebenswerk ist jetzt wirklich am Boden", sagte Berger.

© SZ vom 13.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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