Politik in Lenggries:Balkonkraftwerke nicht "pauschal erlauben"

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Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. In Lenggries aber soll zunächst die Ortsgestaltungssatzung überarbeitet werden. Auch im neuen Entwurf sollen Balkonkraftwerke jedoch nicht pauschal erlaubt werden. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Der Gemeinderat der Brauneckkommune soll im Oktober über eine neue Ortsgestaltungssatzung entscheiden.

Von Petra Schneider, Lenggries

Kürzlich hat die Bundesregierung Erleichterung für Balkonkraftwerke beschlossen, um den Solarausbau zu beschleunigen. Ob es künftig auch in Lenggries einfacher werden wird, eine solche PV-Anlage zu installieren, ist trotzdem noch offen.

Ende Januar hat der Gemeinderat in Lenggries mit 16 zu fünf Stimmen entschieden, Balkonkraftwerke auch in "begründeten Einzelfällen" nicht zu erlauben, weil sie das Ortsbild verschandelten und nicht mit der Ortsgestaltungssatzung vereinbar seien. Sie stammt aus dem Jahr 2018 und gestattet PV-Anlagen bislang nur auf Dächern. Die traditionellen Holzbalkone sollten nicht mit PV-Modulen verdeckt werden, die zudem nur wenig Leistung erbrächten, hieß es im Gemeinderat - schon gar nicht in einer Tourismusgemeinde wie Lenggries.

Das Thema zieht Aufmerksamkeit

Die Entscheidung löste einigen Wirbel aus: Die BR-Sendung "Quer" berichtete Anfang Februar darüber, auch in anderen Kommunen wurden Balkonkraftwerke auf die Tagesordnungen gesetzt. Reichersbeuern und Greiling etwa änderten ihre Ortsgestaltungssatzungen, um Balkonkraftwerke möglich zu machen. In Bad Tölz ist nur bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Einzelfallbetrachtung nötig, Geretsried und Wolfratshausen gewähren sogar eine Förderung von bis zu 200 Euro.

Nun aber hat auch die Bundesregierung Erleichterung für Balkonkraftwerke beschlossen. In Lenggries steht eine Entscheidung weiter aus; denn im Januar hatte der Gemeinderat in einem Zusatz beschlossen, sich im Rahmen einer Klausur noch einmal mit dem Thema zu befassen.

Der Lenggrieser Bürgermeister Stefan Klaffenbacher. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Wie Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (Freie Wähler Gemeinschaft) nun auf SZ-Nachfrage erklärt, werde die Ortsgestaltungssatzung zurzeit komplett überarbeitet und rechtlich geprüft. Die neue Fassung soll dem Gemeinderat dann im Oktober vorgestellt werden. Klaffenbacher will der Diskussion nicht vorgreifen und hält sich bedeckt.

Keine Balkonkraftwerke in der Marktstraße

Nur so viel: Man werde auch im neuen Entwurf Balkonkraftwerke nicht pauschal erlauben, sondern im Einzelfall prüfen. Für ihn sei klar, dass in der Marktstraße und an ortsprägenden Bauernhäusern Balkonkraftwerke auch zukünftig nicht möglich sein sollten, sagt Klaffenbacher. Aber es gebe in Lenggries auch Ortsteile, wo solche Anlagen nicht weiter auffielen. Die Mini-Kraftwerke auf dem Balkon spielten seiner Beobachtung nach in Lenggries aber ohnehin kaum eine Rolle. "Bei uns haben Viele große PV-Anlagen auf dem Dach", sagt Klaffenbacher.

Am 16. August hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum "Solarpaket 1" beschlossen, der das Tempo beim Solarausbau beschleunigen und Bürokratie abbauen soll. Die neuen Regeln sehen auch Erleichterungen für Balkonkraftwerke vor. So entfällt künftig die Anmeldung beim Netzbetreiber, und für den Eintrag ins Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügen wenige Daten. Der Einbau eines neuen Zählers ist nicht mehr sofort nötig; übergangsweise können nicht-digitale Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Auch die Obergrenze von 600 Watt, die bisher für die Stromproduktion auf dem Balkon galt, wird auf 800 Watt angehoben.

Die Lenggrieser Familie, die die Diskussion ausgelöst hatte, musste ihr Balkonkraftwerk übrigens bislang nicht abmontieren. "Es wird geduldet, bis eine endgültige Regelung gefunden ist", sagt Bürgermeister Klaffenbacher.

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