Justiz in Bayern:Haft für Sex mit 13-Jähriger

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Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 31 Fällen und Vergewaltigung ist ein junger Mann am Wolfratshauser Amtsgericht verurteilt worden. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein 19-Jähriger hatte mit einem Mädchen eine mehrmonatige Beziehung und wusste nach Überzeugung des Amtsgerichts Wolfratshausen von ihrem Alter.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Nach außen hat der angeklagte junge Mann während der Verhandlungstage vor dem Wolfratshauser Jugendschöffengericht fast unbeteiligt gewirkt und wenig persönlich gesagt. Der Einzelhandelskaufmann soll im Jahr 2021 als 19-Jähriger eine sexuelle Beziehung mit einem 13-jährigen Mädchen eingegangen sein und es einmal vergewaltigt haben. Das ist allein schon deshalb strafbar, weil sexuelle Handlungen mit Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind, in Deutschland generell verboten sind. Doch der Angeklagte will das Mädchen für älter gehalten und es nicht vergewaltigt haben. Trotzdem veurteilen die Vorsitzende Richterin Friederike Kirschstein-Freund und die beiden Schöffen den jungen Mann am Donnerstagnachmittag zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 31 Fällen und Vergewaltigung.

Von einem "klassischen Sexualstraftäter", der die emotionale Abhängigkeit des Mädchens schamlos ausgenutzt habe, spricht Kirschstein-Freund. Dass der junge Mann selbst nie zusammenhängende Angaben gemacht habe, vor allem dessen Verteidiger Erklärungen abgegeben hätten, mache es schwierig, seine Glaubwürdigkeit zu beurteilen.

Wer von beiden glaubwürdiger ist, war letztlich die zentrale Frage des Prozesses. So sprach aus Sicht von Verteidiger Jost Hartmann-Hilter vieles dafür, dass es Mitte Dezember 2021 gar keine Vergewaltigung gegeben habe. Damals waren der Angeklagte, das Mädchen und zwei Freunde auf einem Supermarktparkplatz, hörten laute Musik und tranken Alkohol.

Der 19-Jährige soll die 13-Jährige gepackt und in einen engen Durchgang um die nächste Gebäudeecke gedrückt haben. Dort soll er diese zum Oralverkehr gezwungen haben, wovon sich das Mädchen befreien konnte. Das will eine der Freundinnen sogar kurz beobachtet, aber nichts Gewaltsames an der Situation bemerkt haben. Verteidiger Hartmann-Hilter argumentierte zudem, dass das Mädchen und sein Mandant sich anschließend geküsst, gemeinsam zusammen nach Hause gegangen seien und sexuellen Kontakt bis zur Trennung im Januar 2022 hatten. "So verhält sich keine eben noch oral Vergewaltigte."

Gegen die Glaubwürdigkeit der 13-Jährigen führte Hartmann-Hilter ebenso an, dass das Mädchen seinem Mandanten rund um ihren Geburtstag ihr wahres Alter offenbart haben soll. "Das kann nicht richtig gewesen sein", so der Verteidiger, wofür er sich auf Zeugen berief, wonach die Beziehung erst im September 2021 begonnen habe.

Kennengelernt hatten sich das Mädchen und der Angeklagte über eine Datingplattform im Internet. Darauf gab sich die 13-Jährige erst für volljährig aus, verriet später ihr richtiges Alter nach eigener Aussage. Von ihrer "ersten wirklichen Liebe", die sie nicht habe verlieren wollen, sprach sie in der per Video eingespielten, mehr als zwei Stunden langen richterlichen Vernehmung. Das Mädchen hatte ihn zunächst nicht angezeigt. Die Vorwürfe waren erst aufgekommen, als ihre Eltern in anderer Sache als Zeugen aussagen mussten.

Von absolut glaubwürdigen Schilderungen des Mädchens sprach die Vorsitzende Richterin. Von der Vergewaltigung habe die Freundin im Stockdunkeln, wie sie selbst sagte, gar nichts sehen können. Es stehe keinem zu, zu bewerten, wie sich ein 13-jähriges Kind nach einer Vergewaltigung verhalten müsse. "Sie hat ein Trauma erlitten."

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Amtsgericht Wolfratshausen
:19-Jähriger soll 13-Jährige vergewaltigt haben

Vor dem Jugendschöffengericht bestreitet der Angeklagte die Tat, die zwei Jahre zurückliegt.

Von Benjamin Engel

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