Vergewaltigung im Park:"Ich habe mich durch die Polizei mehr traumatisiert gefühlt als von der Tat"

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Vergewaltigung im Park: In dem Park am Maximiliansplatz wachte Nina F. auf.

In dem Park am Maximiliansplatz wachte Nina F. auf.

(Foto: Stephan Rumpf)

Eine Frau wird nach einem Clubbesuch sexuell missbraucht. Mit DNA-Spuren wird Jahre später ein Verdächtiger ermittelt. Vor Gericht muss er trotzdem nicht.

Von Elisa Britzelmeier

Sie hatte keine Hoffnung mehr, dass der Täter überhaupt gefunden wird. Nina F. war im Gebüsch aufgewacht, nicht weit von dem Club, vor dem sie sich noch von ihren Freunden verabschiedet hatte, so erzählt sie es später. Die Unterhose hing ihr in den Kniekehlen. Sie konnte nicht aufhören zu weinen, sie fühlte sich elend. Was passiert war, daran hatte sie keine Erinnerung. Nach und nach kam ihr der Verdacht: Jemand musste ihr K.o.-Tropfen ins Glas geschüttet haben. Jemand musste sie vergewaltigt haben.

Ihre Schwester brachte Nina F. zur Polizei. Ein Betäubungsmittel konnte nicht mehr nachgewiesen werden. Aber die gerichtsmedizinische Untersuchung stellte Spermaspuren sicher - und damit DNA.

Fast sechs Jahre ist das nun her, und eigentlich hatte Nina F. damit abgeschlossen, so gut es eben ging. Zuzuordnen waren die Spuren zunächst niemandem. Doch dann bekam die heute 36-Jährige Post von der Staatsanwaltschaft: Ein Tatverdächtiger sei festgenommen worden, identifiziert über die DNA. Wenig später kam der nächste Brief: Das Ermittlungsverfahren werde eingestellt.

Der Mann, dessen Sperma in Nina F.s Körper gefunden wurde, obwohl sie sich an nichts erinnern kann, wird nicht vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft München I begründet das auf Anfrage damit, dass "der Tatnachweis letztlich nicht geführt werden konnte". Die DNA stammt zwar zweifelsfrei von dem Tatverdächtigen. Aber es könne nicht nachgewiesen werden, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, dass "der oder die Täter eine eventuelle Widerstandsunfähigkeit" ausgenutzt hätte. Genauso wenig könne nachgewiesen werden, dass der Täter Nina F.s entgegenstehenden Willen erkannt habe. Übersetzt bedeutet das: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es einvernehmlicher Sex war. Der Tatverdächtige äußert sich nicht zu den Vorwürfen. "Anhaltspunkte für Gewalt sind nicht ersichtlich", heißt es von der Staatsanwaltschaft weiter.

Für Nina F. und ihren Anwalt Reinhard Köppe ist das kaum zu fassen. "Das ist eine völlig eindeutige Geschichte", sagt Köppe, "die DNA wurde ja schließlich nicht an ihrem Mantel gefunden". Entscheidend ist aus seiner Sicht vor allem das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung. Dabei wurden an Nina F.s Körper Blutergüsse und Hautverletzungen festgestellt. Das Gutachten legt nahe, dass sie die Folge von stumpfer Gewalteinwirkung sind. Unter anderem deuteten Spuren am Oberarm darauf hin, dass der Täter Nina F. festhielt. Für die Staatsanwaltschaft reicht das nicht aus, um den Tatverdächtigen vor Gericht zu bringen.

Passiert war die Tat in der Grünanlage am Maximiliansplatz. Wie oft bei Sexualdelikten gibt es keine Zeugen. Nina F. kennt den Tatverdächtigen nicht, es gibt es keine Beziehung, aus der sich weitere Indizien herleiten ließen. Die Ermittler versuchten, Videoaufzeichnungen der "Nullachtneun Bar" und des "Pacha", wo Nina F. feiern war, auszuwerten. Bei einem der beiden Clubs gab es einen technischen Defekt, die anderen Aufzeichnungen brachten laut Staatsanwaltschaft keine weiterführenden Erkenntnisse.

Rechtsanwalt Köppe sagt, es gehe vor allem um die Frage der Widerstandsunfähigkeit. Ermittelt wurde nach Paragraf 179 des Strafgesetzbuchs, "sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen". Heute, nach der Reform des Sexualstrafrechts, würde der Fall wohl unter Paragraf 177 "Vergewaltigung" fallen. Das Problem ist, dass es für die möglichen K.o.-Tropfen bei Nina F. keinen Beleg gibt. Die unterschiedlichen Mittel können nur über kurze Zeitspannen nachgewiesen werden, zum Teil nur vier bis sechs Stunden. Noch dazu kommt eine große Anzahl verschiedener betäubender Substanzen in Frage. Dass K.o.-Mittel nicht nachgewiesen werden können, erlebt Köppe häufig - aber er kennt Fälle, in denen es trotzdem zu einer Verurteilung kam.

Es geht ihr längst nicht mehr nur darum, dass der Täter bestraft wird

Viele K.o.-Mittel-Verdachtsfälle stellen sich als Alkoholisierung heraus - wobei auch Alkohol zur Widerstandsunfähigkeit führen kann, wie der Anwalt betont. "Sie kann sich betrinken, wie sie will, das darf trotzdem niemand ausnutzen." Die rechtsmedizinische Untersuchung bei Nina F. fand etwa 14 Stunden nach der Tat statt. Der Alkoholgehalt in ihrem Blut war da immer noch erhöht.

Nina F. geht es längst nicht mehr nur darum, dass der Täter bestraft wird, sondern auch darum, wie nach der Tat mit ihr umgegangen wurde. Sie erzählt von persönlichen Gesprächen mit der zuständigen Staatsanwältin und dass ihr diese erst noch Mut gemacht habe. Bei der Einstellung des Verfahrens dann aber sei ihr unter anderem entgegnet worden, dass es ja nicht auszuschließen sei, dass sie in der Tatnacht auch mit anderen Männern Sex hatte. Nina F. sagt: "Mal abgesehen davon, dass es Unsinn ist - was spielt das überhaupt für eine Rolle?" Ihr Anwalt spricht von einem "unglaublichen Widerspruch" in der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

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