Urteil:Hooligan zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

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Die Rivalität zwischen dem FC Bayern und dem TSV 1860 München ist erkaltet. Zwischen den Fans der Regionalliga-Mannschaften kommt es aber manchmal zu Auseinandersetzungen. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Ein 30 Jahre alter Fan des FC Bayern München ist vom Amtsgericht München zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
  • Die Auflagen sind empfindlich: Er muss gemeinnützig tätig werden und darf sich innerhalb von drei Jahren nicht in der Nähe eines Fußballspiels mit Beteiligung des FC Bayern, des TSV 1860 München und Eintracht Frankfurts aufhalten.
  • Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Mann über ein Video auf seinem Handy, das die Beamten bei einem anderen Einsatz sichergestellt hatten.

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Sie nennen sich Fans, in Wirklichkeit aber geht es ihnen vor allem um eines: um Gewalt in oder abseits der Fußballstadien. Das Amtsgericht München hat jetzt einen 30-jährigen Türsteher, der sich an zwei brutalen Schlägereien beteiligt hat, wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unter anderem verhängte das Gericht eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Münchner ist Anhänger des FC Bayern München.

Im Sommer 2014 war der Türsteher in eine Massenschlägerei verwickelt, die Hooligans des FC Bayern und der Frankfurter Eintracht an einem unbekannten Ort vermutlich in Hessen oder in Baden-Württemberg untereinander austrugen. Jeweils etwa 15 Fans beider Vereine standen sich auf einer Wiese gegenüber. Die meisten der Hooligans trugen mit Quarzsand befüllte Handschuhe. Faustschläge führen so zu weit schlimmeren Verletzungen. Um die beiden Gruppen standen weitere Personen, die die Schläger entweder anfeuerten oder filmten.

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Auf ein Signal hin rannten die Hooligans beider Clubs aufeinander zu und lieferten sich eine brutale Schlägerei. Selbst dann, wenn jemand zu Boden gegangen war, wurde er weiter mit Schlägen und Tritten traktiert. Und zwar so lange, bis er sich nicht mehr rührte. Die umstehenden sogenannten Fans feuerten dabei die Mitglieder ihrer Gruppe an oder gaben Tipps.

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Die Prügelei dauerte etwa zwei Minuten. Für die Bayern endete sie in einem Debakel. Sie lagen alle kampfunfähig am Boden. Der Münchner Türsteher hatte bei der Rauferei seinen Freunden Tipps gegeben, wo sie die Kontrahenten aus Frankfurt am besten angreifen sollten.

Dass die Münchner Justiz von dieser Schlägerei erfuhr, ist einem Zufall geschuldet. Kurz nach der Schlägerei auf der Wiese war der Türsteher erneut mit von der Partie, als es am 12. August 2014 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des FC Bayern München und des TSV 1860 München kam.

An jenem Tag trafen die Regionalligisten beider Vereine im Grünwalder Stadion aufeinander. Noch vor dem Anpfiff hatte der 30-jährige Türsteher mit anderen Bayern-Fans einen Trennzaun auf den Rängen überstiegen. Als einer der ersten war er auf einen Absperrzaun zugestürmt, der die Bayern-Anhänger von denen der Löwen trennen sollte.

Der Türsteher war diesen Zaun emporgeklettert und hatte anschließend lautstark die Fans des TSV provoziert. Andere Bayern-Hooligans bewarfen unterdessen die 60er und die Polizeibeamten mit Gegenständen. "Durch sein Verhalten unterstützte der Angeklagte auch die Personen aus seiner Gruppe, die Gegenstände auf die gegnerischen Fans beziehungsweise Polizeibeamte warfen", heißt es im Urteil des Amtsgerichts.

Aus zwei Verfahren bildete das Gericht eine Gesamtstrafe

Erst durch einen massiven Einsatz der Polizei gelang es, die randalierenden Bayern-Fans in ihren Sektor zurückzudrängen. Dabei wurden die Polizisten von Anhängern beider Lager mit Bechern und pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Mehrere Polizisten erlitten Verletzungen. Der 30-jährige Türsteher wurde noch im Stadion festgenommen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten sein Handy. Darauf war das Video von der Massenschlägerei gegen die Fans von Eintracht Frankfurt abgespeichert. Der Münchner war von Anfang an geständig.

Aus beiden Verfahren bildete das Amtsgericht nun eine Gesamtstrafe. Neben der achtmonatigen Bewährungsstrafe verhängte es gegen den 30-Jährigen empfindliche Auflagen: Entweder 50 Stunden gemeinnützige Arbeit oder aber 1000 Euro zugunsten eines gemeinnützigen Vereins. Zudem darf sich der Türsteher während der dreijährigen Bewährungszeit unter anderem bei Spielen des FC Bayern, des TSV 1860 München und der Eintracht Frankfurt nicht in der Nähe der Austragungsorte aufhalten. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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