Verwaltungsgerichtshof:Der U-Bahnhof Pasing kann kommen

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Grund für die Klage gegen das Projekt war die Befürchtung, dass die Auswirkungen auf den oberirdischen Bahnhof Pasing mit dem S-Bahn-, Regional- und Fernverkehr im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend berücksichtigt würden. (Foto: Lorenz Mehrlich)

Die Bahn hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Station geklagt. Vor Gericht kam es nun zu einer Einigung.

Von Andreas Salch

Eigentlich kann es jetzt zügig vorangehen mit den notwendigen Maßnahmen zum Bau des U-Bahnhofs Pasing, zumindest aus Sicht des Baureferats der Stadt München. Die Bauleistungen sind ausgeschrieben, schon im Dezember könnte sich der Stadtrat mit deren Vergabe an eine Bietergemeinschaft befassen. Baubeginn wäre im April 2025. Klappt alles, wäre der U-Bahnhof Ende 2028 fertig, heißt es aus dem Baureferat. Bis zu diesem Donnerstag allerdings hatte es nicht danach ausgesehen. Denn die Deutsche Bahn Station & Service AG, die für den Betrieb der Bahnhöfe zuständig ist, hatte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der U-Bahn-Station eingelegt.

Nach fast vierstündiger Verhandlung haben sich jedoch die Bahn, der Freistaat Bayern als Beklagter und die in dem Verfahren beigeladene Stadt München vor dem 22. Senat des VGH geeinigt. Das Gericht erklärte die Sache damit für erledigt.

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Grund für die Klage der Bahn gegen das Projekt, das im Wesentlichen unter der Josef-Felder-Straße liegen wird, war die Befürchtung, dass die Auswirkungen auf den oberirdischen Bahnhof Pasing mit dem S-Bahn-, Regional- und Fernverkehr im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend berücksichtigt würden. Unter anderem bezweifelte die Bahn in ihrer Klage, dass die unter dem S-Bahnhof verlaufenden Personenunterführungen, die während der Bauarbeiten teilweise gesperrt werden müssen, ausreichen, um den "Personenverkehr" gewährleisten zu können. Auch in der Verhandlung vor dem VGH war dies einer der zentralen Punkte.

Das Baureferat sicherte der Bahn zu, dass während der Bauphase immer ein Tunnel offen bleibt. Beginnen in dem anderen die Arbeiten, werde dieser in etwa zur Hälfte für Reisende frei zugänglich sein. Konkret bedeutet dies, dass Fußgängern etwa 3,25 Meter zur Verfügung stehen. Dass es sich hierbei nicht um genau die Hälfte handelt - jeder Tunnel ist 8,25 Meter breit -, führte zu einer langwierigen Diskussion zwischen den Parteien.

Das Baureferat versprach, "stichprobenhafte Überwachungen" vorzunehmen

Einer der Richter sagte schließlich zu einem der beiden anwaltlichen Vertreter der Bahn, dass ihm nicht klar sei, warum er darauf beharre, "ob es wirklich genau die Hälfte der Unterführung ist", die den Fußgängern zur Verfügung stehen werde. Der Anwalt begründete dies mit Sicherheitsaspekten und verwies darauf, dass Prognosen des Baureferats im Hinblick auf die ermittelten Fußgängerzahlen "nicht brauchbar" seien. Letztlich einigte sich das Baureferat mit den Bahnvertretern darauf, dass die "Bypasslösungen" für die Fußgängertunnel einer "gutachterlichen Betrachtung unterzogen" werden, um festzustellen, ob diese auch den Anforderungen der Bahn in puncto Sicherheit genügen.

Neben der "Durchgangsreduktion" der Fußgängertunnel monierte der Vertreter der Bahn am Planfeststellungsbeschluss unter anderem noch die Vorkehrungen zum Baulärm, zum Brandschutz sowie zum "Erschütterungsschutz" der von der DB vermieteten Läden. Das Baureferat versprach, hier "stichprobenhafte Überwachungen" vorzunehmen.

Im Hinblick auf den Nordbahnsteig des S-Bahnhofs Pasing sagte der anwaltliche Vertreter der Bahn, dass sich die Planungen dazu noch im "Entwurfsstadium" befänden. Eine Genehmigungsplanung werde für Ende dieses Jahres erwartet. Die Planungen zum Südbahnsteig des S-Bahnhofs seien in der Vorplanung. Angaben zu Zeitplänen könne er nicht machen, sagte der Bahn-Anwalt, weil das Projekt von der Fertigstellung des U-Bahnhofes abhänge.

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