Starnberg:Mit weitem Blick

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Wer es zu Silvester krachen lässt, sollte beim Umgang mit Feuerwerk Vorsicht walten lassen und auch übrigbleibenden Müll wieder einsammeln.

Peter Haacke und Armin Greune

Schön bunt, laut und explosiv: So wird es in der Silvesternacht im Fünfseenland zugehen. Viele Menschen jagen Raketen in den Himmel und lassen es richtig krachen. Mehr als 110 Millionen Euro gehen bundesweit zu Silvester in Schall und Rauch auf, um traditionell das neue Jahr zu begrüßen. Doch viele Menschen wollen das Silvesterfeuerwerk einfach von einem schönen Punkt aus genießen - die SZ zeigt auf nebenstehender Grafik die Plätze mit der besten Aussicht im Fünfseenland.

Die schönsten Aussichtspunkte zu Silvester im Landkreis Starnberg. SZ-Graphik Burgarth (Foto: N/A)

Beim Feuerwerken gibt es natürlich auch einige Regeln zu beachten: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern aller Art endet am heutigen Samstag. Grundsätzlich gilt: Silvesterkracher und -raketen dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Bayerns Schlösser, Burgen und historische Residenzen ist das Zündeln wegen erhöhter Brandgefahr ohnehin pauschal verboten. Doch auch in der Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist Feuerwerk untersagt. Darüber hinaus können die Kommunen aus Brand- und Lärmschutzgründen zusätzliche Einschränkungen erlassen. Im Fünfseenland ist dies nur noch für das gesamte Unterdorf in Bernried der Fall. In vielen anderen Kommunen appellieren die Bürgermeister - auch wegen Mülls sowie mangelnder Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten - an den gesunden Menschenverstand ihrer Bürger beim Umgang mit Feuerwerk. In Bernried hat es sich bewährt, die Bürger persönlich auf die Einhaltung des Feuerwerksverbots hinzuweisen: Schon vor Weihnachten sucht die Gemeindebotin alle Haushalte in der Sperrzone auf und lässt sich Belehrung schriftlich bestätigen.

Verbraucher sollten besonders auf die Sicherheitsvorschriften des explosiven Angebots achten: Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke bergen ein erhebliches Unfall- und Brandrisiko. Als häufigste Unfallursache gilt das verhängnisvolle Zusammenspiel von Feuerwasser und Feuerwerk: Wer es zu Mitternacht krachen lassen möchte, sollte besser zurechnungsfähig bleiben.

Beim Hantieren mit den Feuerwerkskörpern gelten verschärfte Verhaltensregeln. So sollte man ausschließlich geprüfte Qualitätsware - erkennbar an der BAM- und CE-Kennzeichnung - verwenden. Ungeprüfte Feuerwerkskörper - etwa aus Osteuropa oder China - bringen erhöhte Risiken mit sich. Stets sind die Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten: Etwa die Verwendung im Freien auf standsicherem Grund in angemessener Entfernung zu leicht entzündbaren Materialien. Keinesfalls sollten Feuerwerkskörper "aus der Hand" entzündet werden, auch sollten Fenster und Türen der Gebäude geschlossen bleiben: Schon manch' verirrte Rakete hat einen Wohnungsbrand ausgelöst. Zudem dürfen Feuerwerkskörper niemals selbst hergestellt werden: Basteleien führen oft zu schwersten Unfällen und sind darüber hinaus strafbar. Und zu guter Letzt: Vor allem "Blindgänger"bergen erhebliches Risikopotenzial. Man sollte auf keinen Fall versuchen, diese erneut anzuzünden.

© SZ vom 31.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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