Prozess am Schöffengericht Starnberg:Drogenhandel nach Arbeitslosigkeit

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Eine illegale Cannabis-Plantage hat ein Landratsamts-Mitarbeiter nahe des Tölzer Freibads Eichmühle entdeckt. (Foto: Oliver Berg/dpa)

23-jähriger Mann wird wegen Geschäften mit Cannabis zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Mit 16 Jahren war er nach einer Flucht aus Syrien über den Libanon vor sieben Jahren allein in München angekommen. Später arbeitete der Flüchtling zunächst als Elektriker, dann in einer Restaurantküche, die aber wegen des Corona-Lockdowns schließen musste. Der mittlerweile 21-Jährige war arbeitlos geworden, hatte Probleme - und verkaufte fortan Cannabis. Im Februar 2021 wurde der junge Mann dann jedoch von einer Polizeistreife in Gauting mit 9,2 Gramm Marihuana erwischt. Kurz darauf entdeckten die Ermittler in seinem Münchner Zimmer noch 93 Gramm berauschenden Hanfs, eine Feinwaage, Cannabis-Samen und ein Kassenbuch, in dem aber nur wenige hundert Euro als Umsatz eingetragen waren. Am Dienstag verurteilte ihn das Schöffengericht Starnberg wegen vorsätzlichen unerlaubten Handels mit Betäubungmitteln in nicht geringer Menge zu 18 Monaten Freiheitstrafe auf Bewährung mit der Auflage, 960 Euro an den Drogenberatungsverein Condrobs zu zahlen.

"Es tut mir sehr leid, ich habe einen Fehler gemacht und nichts mehr mit Drogen zu tun", sagte der vorbestrafte Angeklagte im Prozess, der sich nach seiner Festnahme sofort geständig gezeigt habe, wie auch die Staatsanwältin bestätigte. Er ließ die Polizisten freiwillig für die Durchsuchung in sein damaliges Zimmer, gab seine Handy-PIN preis, nannte Abnehmer und gab einen Hinweis auf seinen Dealer, der aber bislang nicht gefasst wurde. Zudem hielt die Strafverfolgerin fest, dass der Angeklagte vor allem seinen eigenen Konsum finanzieren wollte. Der heute 23 Jahre alte Mann hatte den Ermittlungen zufolge in zehn Fällen im Januar und Februar 2021 Marihuana in Gauting und Aubing verkauft.

Der Mann habe sich sehr kooperativ verhalten, sagt ein Polizist

In der Verhandlung sagte ein Polizist, dass er mit einem Kollegen den jungen Mann und dessen Begleiter in Gauting kontrollieren wollte, weil sie sich verdächtig verhalten hätten. Der Angeklagte sei nach kurzer Flucht ergriffen worden, ein Tütchen habe er dabei in die Büsche geworfen. Der Begleiter sei aber entkommen, sagt der Beamte. Danach habe sich der Angeklagte sehr kooperativ verhalten. Sein Verteidiger berichtete, dass sein Mandant längst wieder Fuß gefasst habe und wieder auf der richtigen Bahn sei. "Er hat seine sechsmonatige Probebezeit als Fernmeldehilfsmonteur gut überstanden und ist seit fast einem Jahr festangestellt." Ohne Corona und der Kündigung des Küchenjobs wäre das alles nicht passiert, erklärte der Anwalt zu dem Fall.

Amtsrichter Franz von Hunoltstein glaubt, dass der Schock der Festnahme dem Mann geholfen habe, sich auf einen straffreien und guten Weg zu begeben: "Sie haben reinen Tisch gemacht, arbeiten wieder und versuchen, sich hier eine Exizistenz aufzubauen." Dafür zollte ihm der Richter Respekt, warnte aber auch davor, sich diesen neuen Weg nicht kaputt zu machen.

Der 23-Jährige, der nun in einer WG wohnt und monatlich 650 Euro Miete zahlt, ist sich dessen bewusst. Er ist inzwischen mit einer Syrerin verlobt, die in Schwerin eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert. Sie will danach zu ihm nach München ziehen. Auch das ist sicher eine positive Entwicklung.

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