Planegger Bluttat:"Massive stumpfe Gewalteinwirkung"

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Ein Rechtsmediziner widerspricht Version des Angeklagten, sein schwer verletzter Kontrahent wäre gestürzt, doch ein Tatwerkzeug gibt es bislang nicht.

Von Christian Deussing, Planegg

Aus Wut und Eifersucht soll Naser K. (alle Namen geändert) aus Krailling am Pfingstmontag vergangenen Jahres in einem Planegger Schönheitssalon den mutmaßlichen Liebhaber seiner Frau mit Fäusten brutal niedergeschlagen haben, wobei der 44 Jahre alte Faruk M. lebensgefährlich verletzt worden war. Laut Anklage sei bei dem Angriff auch ein Gegenstand benutzt worden, den die Ermittler bisher aber nicht finden konnten. Der Kraillinger muss sich wegen versuchten Totschlags und schwerer gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht München I verantworten. Im Prozess muss zudem geklärt werden, ob der Angeklagte nur mit Fäusten zugeschlagen und seinen Kontrahenten getreten hat und dieser mit dem Kopf auf eine Fußabtrittsstange im Salon aufgeprallt war. Diese Version des Hergangs hatte der 48-jährige Kraftfahrer zumindest durch seinen Verteidiger erklären lassen.

Doch dieser Fassung widersprach nun der rechtsmedizinische Sachverständige Professor Oliver Peschel am vierten Tag des Prozesses. Denn das Verletzungsmuster seitlich am Kopf - diagnostiziert wurden ein gebrochener Schädelknochen, eine Nasenbeinfraktur sowie eine Blutung unter der harten Hirnhaut - passe nicht zur Behauptung, dass der Mann mit dem Kopf auf ein Eisenrohr oberhalb des Bodens gestürzt sei. Die akut lebensbedrohliche Verletzung des Opfers resultiere vielmehr aus einer "massiven stumpfen Gewalteinwirkung" mit einem nicht kantigen Gegenstand. Als Tatwerkzeuge schloss er jedoch einen Totschläger oder Hammer aus, der nur wenige Stunden nach der Tat in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt worden war.

Das Opfer ist seither arbeitsunfähig und leidet unter erheblichen Gedächtnis- und Sprachstörungen, weil auch Hirngewebe verletzt wurde

Mit versteinertem Gesicht betrachtete der Angeklagte die Fotos seines Kontrahenten in einer Münchner Intensivstation. Anhand eines 3D-gedruckten Schädels erklärte der Rechtsmediziner die verletzten Stellen des Mannes, der zu Pfingsten 2021 aus der Schweiz angereist war und die Ehefrau des Kraftfahrers im geschlossenen Beautysalon getroffen haben soll. Nach der blutigen Attacke wurde Faruk M. sieben Monate lang in Kliniken behandelt. Er ist seither arbeitsunfähig und leidet unter erheblichen Gedächtnis- und Sprachstörungen, weil auch Hirngewebe verletzt wurde.

Freitag sagte auch ein Kripobeamter aus. Am Tatort sei bemerkt worden, dass jemand die Blutflecken auf dem Fußboden wegwischen wollte. Zudem habe sich Blut des Opfers an einer Jogginghose des Angeklagten gefunden, das wieder sichtbar gemacht wurde. Auch dieses Indiz belastet den Kraillinger, der wegen gefährlicher Körperverletzung vor 16 Jahren zu einer 21-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Der Prozess dauert an.

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