Jugendgericht:Zwei Jahre Bewährung für Autobahn-Raser

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Das Landgericht München II hat ein Urteil des Amtsgerichts Starnberg gegen Vincent K. aufgehoben. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der 22-jährige Bürokaufmann Vincent K. hätte eigentlich eine Haftstrafe verbüßen sollen. Das Landgericht München II gibt ihm noch eine womöglich letzte Chance.

Von Andreas Salch, München/Starnberg

Es ist womöglich die letzte Chance, die Vincent K. ( Name geändert) bekommen hat. Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Bürokaufmann von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf der Autobahn A 95, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen diese Entscheidung ging Vincent K. jetzt vor dem Landgericht München II in Berufung - mit Erfolg: Die Richterinnen und Richter der 3. Jugendkammer hoben das Urteil des Amtsgerichts Starnberg auf und verhängten stattdessen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen den 22-Jährigen.

Mitte Juni 2021 war Vincent K. mit dem 430 PS-starken BMW M 4 seines Bruders auf der A 95 von Süden kommend Richtung Starnberg gerast - zeitweise angeblich mit weit über 200 Kilometern in der Stunde. Nachdem er bei Sindelsdorf auf die Autobahn gefahren war, war Vincent K. immer wieder von seinem älteren Bruder, der auf dem Beifahrersitz saß, aufgefordert worden, anzuhalten. Erst nach knapp 25 Kilometern Fahrt bog Vincent K. ab und fuhr auf den Pendlerparkplatz Wolfratshausen/Münsing. Sein Bruder hatte aus Angst, es könnte etwas passieren, während der Fahrt von seinem Handy aus einen Notruf abgesetzt. Als zwei Streifenwagen kamen und die Beamten Vincent K. kontrollieren wollten, eskalierte die Situation.

Das Geschehen wurde von der Bodycam eines Beamten aufgezeichnet. Vincent K. wirkt auf dem Video völlig aufgelöst. Er läuft hin und her, obwohl ihn die Polizisten auffordern, stehenzubleiben und die Gegenstände aus seinen Hosentaschen auf das Heck des Autos zu legen. Da er den Anweisungen nicht folgt, wird er zu Boden gebracht und mit Handschellen hinter dem Rücken gefesselt. Dabei leistet der 22-Jährige erheblichen Widerstand und weint. Zwei der vier Beamten werden bei der Aktion verletzt, einer der beiden schwerer.

Obwohl Vincent K. mit weit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn Richtung Wolfratshausen gerast war und sich damit eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig gemacht hat, wurde dieser Teil des Verfahrens eingestellt. Denn eine Verurteilung hierfür, so das Gericht, hätte sich letztlich nicht auf die Höhe der Strafe ausgewirkt, die nun gegen Vincent K. am Ende verhängt wurde.

Im Mai 2022 hatte er seine Ex-Freundin auf der Straße zu Boden geschlagen

Das Amtsgericht Starnberg hatte den Bürokaufmann auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Im Mai 2022 hatte er seine Ex-Freundin in München nachts auf der Straße zu Boden geschlagen und anschließend mit Faustschlägen traktiert. Vor der Attacke war es zwischen Vincent K. und der damals 18-Jährigen in einem nahegelegenen Nachtclub zu einer Auseinandersetzung gekommen. Securitys hatten ihn daraufhin vor die Tür gesetzt. Nachdem auch seine Ex-Freundin das Lokal verlassen hatte, passte K. die junge Frau in einer Seitenstraße ab und stellte sich ihr in den Weg. Als sie ihn einen "Psychopath" nannte, rastete der 22-Jährige aus: Er schlug der 18-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf, sodass sie zu Boden ging. Anschließend versetzte er ihr laut Urteil mindestens 15 Faustschläge ins Gesicht. Die 18-Jährige erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma.

Das Amtsgericht wertete die Tat nunmehr als vorsätzliche Körperverletzung. Ein Rechtsmediziner, der zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München II hinzugezogen wurde, betonte allerdings, die Schläge seien potenziell lebensgefährlich gewesen. Deshalb verurteilten die Richterinnen und Richter Vincent K. für die Attacke wegen gefährlicher Körperverletzung.

Inzwischen hat der 22-Jährige eine Verhaltenstherapie begonnen und erhebliche Beträge an Schmerzensgeld an seine Opfer gezahlt. Seine frühere Freundin erhielt 4000 Euro. Einer der Polizeibeamten, den er auf dem Pendlerparkplatz schwerer verletzte, 3750 Euro. Neben der Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhielt Vincent K. zudem die Auflage, 5000 Euro an den "Frauennotruf" zu überweisen und seine Therapie fortzusetzen.

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