Ein Mitglied der Jugendgang, die am Pasinger Bahnhof ihr Unwesen getrieben und Passanten angegriffen hat, ist jetzt von der Großen Jugendkammer des Landgerichts München I zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige zusammen mit seinen Kumpanen Leute brutal verprügelt und beraubt hat. Aufgrund eines Suchtproblems ordnete die Kammer zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Seit Beginn des Jahres war es in Pasing zu etlichen Übergriffen am Bahnhof gekommen. In der Silvesternacht etwa hatten Jugendliche einen 52-Jährigen zusammengeschlagen. Anderen Passanten wurden die Feuerwerkskörper entrissen, einem Opfer wurde dabei der Arm gebrochen. Wenige Tage später folgten die nächsten Angriffe, oft war ein Messer im Spiel, den Geschädigten wurden teilweise wertvolle Gegenstände gestohlen. Die Bundes- sowie die Landespolizei bestreiften den Bahnhof, und tatsächlich kam es rasch zu Festnahmen.
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Darunter befand sich auch der 19-jährige Milad Q. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, dass er "mit einer Vielzahl von Mittätern" Anfang des Jahres mehrfach Jugendliche überfallen und ausgeraubt habe. Die Gruppe setzte sich aus bis zu 20 Personen zusammen, dabei wurde laut Gericht "massive Gewalt" angewandt.
In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der 19-Jährige erheblich vorbestraft ist, was die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Stephan Kirchinger zulasten des Angeklagten wertete. Ebenfalls gegen ihn sprach, dass die Taten aus einer größeren Gruppe heraus begangen wurden und "die Opfer stark verängstigt waren", so das Gericht.
Die Geschädigten trauten sich zum Teil nicht mehr an den Bahnhof
Bei der Urteilsbegründung sagte Kirchinger auch, dass der Angeklagte und seine Mittäter "marodierend den Bahnhof bestreiften, potenzielle Opfer provozierten und dann angriffen". Innerhalb der Gruppe habe es einen regelrechten Wettbewerb um die brutalste Tatausführung gegeben. Bereits am Boden liegende Opfer seien noch mit Füßen brutal getreten worden. Die Geschädigten, so führte Kirchinger weiter aus, hätten sich nach den Taten teilweise nicht mehr getraut, den Pasinger Bahnhof zu betreten.
Nach einer Verfahrensabsprache zwischen allen Prozessbeteiligten hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt, was die Kammer zu seinen Gunsten wertete. Zudem habe sich der 19-Jährige bei den Geschädigten entschuldigt, diese hätten die Entschuldigung auch angenommen. Nach Auskunft von Landgerichts-Pressesprecher Laurent Lafleur ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.