Münchner Mieterverein:Klage gegen hohe Mieten zugelassen

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Im September demonstrierten gut 10 000 Menschen unter dem Motto "Ausspekuliert" gegen fehlenden Wohnraum und steigende Mieten. (Foto: Florian Peljak)

Mit einer Musterfeststellungsklage wehren sich Betroffene gegen die geplante Mieterhöhung einer Immobilien-GmbH. Es ist deutschlandweit die erste Klage dieser Art im Mietrecht.

Von Kassian Stroh

Seit fast 60 Jahren leben Karin und Otto H. in Schwabing im sogenannten Hohenzollernkarree. So exquisit der Name klingt, so moderat ist die Miete: 763 Euro kalt für 77 Quadratmeter. Noch. Denn die Vermieterin, die "Max-Emanuel Immobilien GmbH", hat dem Ehepaar in einem Brief Modernisierungen angekündigt, deren Kosten auf die Miete umgelegt würden: Die würde um 729 Euro steigen, sich also beinahe verdoppeln.

Die H.s und viele weitere der etwa 230 betroffenen Mieter wollen das nicht dulden. Sie wehren sich mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Eingereicht hat sie der Münchner Mieterverein, seit Freitag steht sie im Register des Bundesamts für Justiz, nun können sich alle Betroffenen, die wollen, der Klage anschließen. 67 hat der Verein nach eigenen Angaben bereits zusammen, die Hürde von mindestens 50 Klägern ist genommen. Verhandelt werden soll am 15. Oktober vor dem Oberlandesgericht München.

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Ein Vermieter kündigte Bauarbeiten zwei Jahre vorher an, damit er drastische Erhöhungen nach altem Recht verlangen kann. Ob das legal ist, soll Deutschlands erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht klären.

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Musterfeststellungsklagen sind in Deutschland erst seit November möglich. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher etwa gegen eine Firma vor Gericht ziehen, sie können also leichter an Schadenersatz kommen. Bislang gibt es bundesweit erst vier solche Klagen - die Münchner ist die erste im Mietrecht. "Da haben wir Geschichte geschrieben", sagt Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Mietervereins. Das neue Instrument sei gut, da Fälle mit vielen Betroffenen künftig in nur einem Verfahren geklärt werden und Verbände wie der ihre damit auch stärker gegenüber Vermietern auftreten könnten.

Dass Hauseigentümer Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, ist grundsätzlich zulässig: und zwar jährlich höchstens acht Prozent der Kosten und höchstens drei Euro pro Quadratmeter. Das gilt seit diesem Jahr; zuvor waren ohne Deckelung elf Prozent möglich. Und genau da liegt das Problem im Fall des Hohenzollernkarrees: Die Max-Emanuel Immobilien GmbH, die am Sonntag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, schickte ihre Ankündigung vier Tage vor Silvester an die Mieter, weshalb sie noch die alte, für sie günstigere Rechtslage nutzen will.

Die Modernisierungsarbeiten sollen laut Mieterverein aber erst 2021 tatsächlich beginnen. Er argumentiert: Dieser Abstand sei viel zu groß, es müsse das neue Recht greifen. Das käme das Ehepaar H. um etwa 500 Euro im Monat billiger.

© SZ vom 13.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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