Urteil:"Versenken!" ist erlaubt

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Über gelöschte Facebook-Posts wird immer wieder vor Gericht gestritten. (Foto: Chris Delmas/AFP)

Facebook muss umstrittenen Post zu Flüchtlingen zulassen

Von Stephan Handel

Ein Rettungsboot in italienischen Gewässern. Darauf 65 Flüchtlinge. Eine Geschichte zu dem Bild, gepostet auf Facebook. Darunter der Kommentar eines Users: "Versenken! So wie es die Australier gemacht haben." Diese Aussage ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts vom Dienstag von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es verurteilte Facebook dazu, die Äußerung des Mannes wieder freizuschalten und erklärte auch die vorübergehende Sperrung seines Accounts für rechtswidrig.

Der Mann aus Niederbayern ist schon des Öfteren auf Facebook auffällig geworden: Insgesamt 13 Mal wurde sein Account bereits gesperrt, seit er sich 2011 angemeldet hat. Nach der Sperre wegen der Flüchtlingsäußerung hatte er vor dem Landgericht Passau geklagt, dort war die Klage aber in vollem Umfang abgewiesen worden: Der Beitrag erfülle die Voraussetzungen der Hassrede und den Straftatbestand der Volksverhetzung, auch Landfriedensbruch komme in Betracht.

Gegen das Urteil war der Kläger in Berufung vor das Oberlandesgericht gezogen - und bekam in den meisten Punkten recht: Der Beitrag muss wieder freigeschaltet werden, er darf nicht als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gezählt werden - was für weitere Sperrungen von Belang sein kann.

Facebook hatte argumentiert, der Beitrag könne nur als Aufforderung verstanden werden, ein Flüchtlingsschiff zu versenken. Selbst wenn man davon ausginge, dass der Kläger nicht die Absicht gehabt habe, Menschenleben zu gefährden, sei der Post als unzulässiger Aufruf zu Gewaltanwendung gegen fremdes Eigentum zu qualifizieren. Der Kläger hatte dem entgegengehalten, er habe nur darauf hinweisen wollen, dass sogenannte Schlepperschiffe unbrauchbar gemacht werden sollten, um illegaler und lebensgefährlicher Einwanderung über das Meer "einen Riegel vorzuschieben". Es sei bekannt, dass illegale Schiffe regelmäßig offiziell von Behördenseite entweder versenkt oder an Land unbrauchbar gemacht würden.

In seinem Urteil vollzieht der 18. OLG-Senat eine Volte auf hoher sprachauslegerischer Ebene: Es gehe bei einer solchen Äußerung darum, wie ein "unvoreingenommenes und verständiges" Publikum sie verstehe. Das Wort "Versenken!" direkt unter dem Foto eines Schlauchbootes könne als Aufforderung verstanden werden, das Boot und die Menschen darauf anzugreifen. Diese Betrachtungsweise ändere sich aber, wenn man den zweiten Teil des Beitrags berücksichtige, "So wie es die Australier gemacht haben". Im Urteil heißt es: "Zwar wird dem durchschnittlichen Leser auf Anhieb nicht klar sein, welches konkrete Verhalten der Australier damit gemeint sein soll. Gleichzeitig wird der Leser aber nicht annehmen, dass australische Behörden mit Menschen besetzte Flüchtlingsboote im Meer versenkt hätten." Deshalb könne der Beitrag nicht als Hassrede und Aufruf zur Gewalt verstanden werden - der Kläger habe vielmehr "in provozierender Form seine Kritik an der Flüchtlingssituation und den Rettungsaktionen (...) zum Ausdruck bringen" wollen. (AZ: 18 U 2836/20 Pre)

© SZ vom 21.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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