Prozess in München:Wenn Untermieter aus der Ukraine stören

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Der Mieter aus Gräfelfing in den Räumen des Amtsgerichts: Der alleinerziehende Witwer hat eine 74 Jahre alte Ukrainerin und deren Enkelkind aufgenommen. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Ein Mann nimmt geflüchtete Ukrainer in seinem Haus auf, doch der Eigentümer will das nicht akzeptieren. Jetzt urteilt das Amtsgericht München, dass humanitäre Hilfe keine Untervermietung rechtfertige.

Von Susi Wimmer

Es ist kurz vor Weihnachten, und in der Herberge ist kein Platz. Das liegt jetzt nicht am Herbergsvater, sondern am Eigentümer der Unterkunft: Im Landkreis München hat ein hilfsbereiter Mann eine 74 Jahre alte Ukrainerin und ihre Enkeltochter bei sich aufgenommen. Sehr zum Unwillen der Hauseigentümer, die verlangten, die Geflüchteten sollten nach acht Wochen wieder ausziehen.

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