Verlängerung der U5:Bahn-Tochter klagt gegen Bau des U-Bahnhofs Pasing

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Grund für die Klage gegen das Projekt war die Befürchtung, dass die Auswirkungen auf den oberirdischen Bahnhof Pasing mit dem S-Bahn-, Regional- und Fernverkehr im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend berücksichtigt würden. (Foto: Lorenz Mehrlich)

Zumindest mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Betreibergesellschaft nicht einverstanden - das könnte den Ausbau der U5 verzögern.

Von Ellen Draxel

Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U5 bis Pasing wird von Münchnern wie Pendlern aus dem Westen heiß ersehnt - als Alternative zur S-Bahn-Stammstrecke. Doch ob die Route wie geplant Anfang der 2030er Jahre in Betrieb genommen werden kann, ist offen. Denn die Deutsche Bahn Station & Service AG, die für den Betrieb der Bahnhöfe zuständig ist, hat jetzt Klage eingereicht - gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des U-Bahnhofs Pasing.

Dabei wendet sich die Bahn nicht gegen den Bau des U-Bahnhofs an sich. Aber sie befürchtet, dass bei der Planung die Auswirkungen auf den oberirdischen Bahnhof Pasing mit dem S-Bahn-, Regional- und Fernverkehr "nicht ausreichend berücksichtigt wurden". So zumindest kündigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Gerichtstermin für Ende September an. Die Klägerin bezweifle, heißt es dort, "dass die infolge der Baumaßnahme teilweise zu sperrenden, unter dem S-Bahnhof verlaufenden Personenunterführungen ausreichen, um den auch während der Bauphase unverändert anfallenden Personenverkehr zu bewältigen".

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Zudem habe die Deutsche Bahn Station & Service AG die Sorge, bei künftigen eigenen Ausbauprojekten "zu sehr eingeschränkt" zu werden, etwa beim Bau des sogenannten Nordbahnsteigs, der für den Fernverkehr neu errichtet werden soll. Daher fordere sie "ergänzende Auflagen zum Planfeststellungsbeschluss, um ihre Belange adäquat zu berücksichtigen".

Von der Bahn selbst sind auf Nachfrage keine weiteren Details zu erfahren. Man bitte "um Verständnis", so die Sprecherin, "dass wir uns zu einem laufenden Verfahren nicht näher äußern können".

Wer sich äußert, ist die Regierung von Oberbayern. Eine Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss, erklärt Pressesprecher Wolfgang Rupp, habe nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes "keine aufschiebende Wirkung". Insofern verhindere die Klage "grundsätzlich nicht die Durchführung des U-Bahn-Baus". Allerdings lege der Planfeststellungsbeschluss vom 26. April 2021 in mehreren Nebenbestimmungen auch fest, dass Details der Ausführungsplanung zum U-Bahnhof Pasing und zu baubedingten Eingriffen abzustimmen seien, und zwar mit verschiedenen städtischen und staatlichen Behörden und Akteuren sowie der Deutschen Bahn.

Regierung von Oberbayern hofft auf einvernehmliche Lösung

"Hier wurde nicht jedes kleine Detail einzelner Bauphasen im Planfeststellungsbeschluss geregelt, sondern zum Teil der nachfolgenden Ausführungsplanung überlassen - was der üblichen Vorgehensweise entspricht", so Rupp. Aus diesem Grund könne die Regierung "zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose zum weiteren Baufortschritt abgeben". Man hoffe aber, sämtliche Detailfragen noch einvernehmlich im Dialog mit der Landeshauptstadt München und den übrigen eingebundenen Fachbehörden lösen zu können.

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Der Bau des Pasinger U-Bahnhofs ist der Abschluss der U5-Verlängerung von Laim bis Pasing. Der U-Bahnhof soll in rund 20 Metern Tiefe zwischen dem Empfangsgebäude des Pasinger Bahnhofs und den Gleisen des S-Bahnhofs entstehen. Geplant ist im neuen U-Bahnhof unter anderem ein 120 Meter langer Mittelbahnsteig, der über Fahr- und Festtreppen sowie einen Aufzug die U-Bahn-Anlage mit dem unterirdischen Zugangsbauwerk des Pasinger Bahnhofs verbindet.

Die Verlängerung der U-Bahn-Linie ist bereits in vollem Gange, im Januar 2022 haben die Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt begonnen. 3,8 Kilometer lang wird die neue Strecke. Sie umfasst drei neue U-Bahnhöfe: an der Willibaldstraße, Am Knie und unterhalb des Pasinger Bahnhofs.

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