Urteil:"Todespfleger" von Ottobrunn muss wegen Mordes lebenslang in Haft

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Der Hilfspfleger beim Prozessauftakt, nun muss er ins Gefängnis. (Foto: dpa)

Der 38-Jährige spritzte pflegebedürftigen Patienten so viel Insulin, dass sie starben. Das Gericht ordnete außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.

Von Susi Wimmer

"Was würde ich anstelle eines Richters tun?", hatte Hilfspfleger Grzegorz W. bei seiner Vernehmung im Februar 2018 durch die Münchner Mordkommission gefragt, und sich gleich selbst geantwortet: "Ich würde das Urteil lebenslänglich sprechen. Die Taten sind unentschuldbar und tragisch in der Konsequenz." Das hat die erste Strafkammer am Landgericht München I auch so gesehen: Sie verurteilte am Dienstag den 38-jährigen Polen wegen dreifachen Mordes, einmalig versuchten Mordes und vierfacher gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft. Grzegorz W. hatte, um seine Ruhe zu haben und sich zu bereichern, seinen Patienten Insulin gespritzt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass der 38-Jährige erst nach durchschnittlich 20 Jahren frei kommen könnte. Anschließend aber, so verfügte die Kammer, werde W. in Sicherungsverwahrung genommen.

An 48 Verhandlungstagen hatte sich die erste Strafkammer mit zwölf Tatvorwürfen beschäftigt, die dem Hilfspfleger angelastet wurden. Fast ein Jahr lang, so erklärte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, habe man eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt, behandelnde Hausärzte, Rettungssanitäter und auch Pflegeagenturen gehört. Mehrere Tage lang referierten Experten der Rechtsmedizin, gaben ihre Gutachten ab, trugen toxikologische Untersuchungsergebnisse vor. "Wir wollten jedem einzelnen Geschädigten ein Gesicht geben", sagte die Richterin.

Prozess
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Der Mann soll pflegebedürftigen Menschen in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt und sie so getötet haben. Es sei ihm laut Anklage darum gegangen, sich durch Diebstähle zu bereichern.

Man habe während des Prozesses bewegende Schilderungen der Hinterbliebenen gehört, die erhebliche traumatische Belastungen erlitten hatten, nachdem sie erfuhren, dass ihre Angehörigen nicht eines natürlichen Todes gestorben, beziehungsweise plötzlich erkrankt waren. Die Angehörigen hätten sich für eine 24-Stunden-Pflege entschieden, um ihren Lieben den gewohnten Lebensraum zu erhalten, und weil sie eine Pflege rund um die Uhr selbst nicht hätten stemmen können. Aber gerade mit dieser 24-Stunden-Betreuung "liegt einiges im Argen", meinte Ehrl.

Grzegorz W. etwa hatte sich bei diversen Agenturen in Polen und der Slowakei angemeldet, "die wie Pilze aus dem Boden schießen", und bekam immer wieder neue Patienten zugewiesen. Da er die Agenturen permanent wechselte, fiel es nicht auf, dass er unter Vorwänden schnell wieder bei den Patienten verschwand, dass Diebstähle angezeigt wurden, es Beschwerden hagelte - und dass in seiner Anwesenheit Patienten plötzlich erkrankten oder verstarben. Allein der Notlage der Angehörigen ist es zuzuschreiben, dass ihn einige, trotz eines komischen Gefühls beim Anblick von Grezgorz W., in ihr Haus ließen. Zeitweise wog der 1,62 Meter große Mann 156 Kilogramm und war allein körperlich nicht in der Lage, als Pfleger zu arbeiten.

Der gebürtige Pole hatte einen Kurs in Altenpflege absolviert und 2015 angefangen, in Deutschland als Hilfspfleger zu arbeiten. Er stellte sich bei diversen Agenturen als junger, fleißiger und zuverlässiger Pfleger vor, den es "glücklich macht, Senioren behilflich und ihnen ein Freund zu sein". Im Lebenslauf kaschierte er Gefängnisaufenthalte in der Heimat mit angeblichen Pflegetätigkeiten in Deutschland, England und Polen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem wegen Eigentumsdelikten vorbestraften Mann vor, es sei ihm nie darum gegangen, Menschen zu helfen - er habe sie nur bestehlen wollen. Grzegorz W. wurde insgesamt an 69 deutsche Haushalte vermittelt, wo er sich rund um die Uhr um alte, schwache, kranke und teils bewegungsunfähige Menschen kümmern sollte. Mal ärgerte er sich, weil kein Internet im Haus war, mal darüber, dass er nachts aus dem Bett musste, um sich um den Patienten zu kümmern. Laut Gericht war aber Grzegorz W. nur darauf bedacht, möglichst viel Geld zu stehlen, bei möglichst geringem Arbeitsaufwand. So fing er zwischen April 2017 und Februar 2018 an, Patienten mit seinem Insulin-Pen zu spritzen. "Ich wollte nur meine Ruhe haben", sagte er der Polizei.

Grzegorz W. verfolgt den Prozess weitgehend teilnahmslos

Nur weil ein Arzt bei der Leichenschau in Ottobrunn punktförmige Einblutungen in der Mundschleimhaut von Franz Xaver W. entdeckte, nahm im Februar 2018 die Mordkommission die Ermittlungen auf und stieß auf den Pfleger W., der im Haus schon auf gepackten Koffern saß und nach Polen abreisen wollte. Bei seiner Vernehmung entdeckten die Polizisten Ungereimtheiten und einen Insulin-Pen im Gepäck. Schließlich räumte W. die Tat in Ottobrunn ein, er sei gestresst gewesen wegen nächtlicher Rufe des Patienten, die Familie sei aggressiv und beleidigend gewesen. Dann wurde ein ähnliches Verfahren in Weilheim bekannt, ein weiteres in Mühlheim - und die Kripo fahndete mit Foto und Namen des Hilfspflegers nach weiteren Opfern. In ganz Deutschland meldeten sich Angehörige, teils wurden Leichen exhumiert, um nach Einstichstellen zu suchen. Am Ende der Ermittlungen bestand der Verdacht, dass Grzegorz W. sechs Menschen ermordet hatte, außerdem wurden ihm drei versuchte Morde und drei gefährliche Körperverletzungen vorgeworfen.

Grzegorz W. selbst hatte den Prozess weitgehend teilnahmslos verfolgt. Sein Interesse galt dem Mittagessen und seiner Cola-Ration. Erst am letzten Verhandlungstag entschuldigte er sich in einem Schlusswort. Laut seiner Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte er sich zudem im September in einem Schreiben an die Geschädigten und Hinterbliebenen gewandt und sich darin selbst als "degenerierten Mörder" bezeichnet, "der nie wieder das Tageslicht sehen wird".

Die Verteidiger Schwerdt und Eckstein plädierten darauf, die Sicherungsverwahrung nicht zu verhängen und dem Angeklagten stattdessen ein lebenslanges Berufs- und Wiedereinreiseverbot nach Deutschland auszusprechen. Schwerdt geht davon aus, dass W. im Laufe der Jahre in seine Heimat Polen abgeschoben wird.

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