Gewalt im Gefängnis:Wer seinen Haftbefehl nicht vorzeigt, gilt als Kinderschänder

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Auf den Fluren der Justizvollzugsanstalt Stadelheim kann es ruppig werden. (Foto: Sebastian Gabriel)

Eine Gruppe junger Häftlinge in Stadelheim bedroht, erpresst und verprügelt andere Insassen, wenn die nicht schwarz auf weiß belegen können, dass sie keine Sexualstraftäter sind.

Von Susi Wimmer

"Das ist Knast-Alltag in Stadelheim bei den Jugendlichen", sagt Rechtsanwalt Benedikt Stehle - und meint damit Drohungen und Gewalt. Wobei die vier Angeklagten, die gerade vor dem Amtsgericht München sitzen, schon recht spezielle Kandidaten sein dürften: Die 19- bis 21-Jährigen eint ein ellenlanges Vorstrafenregister und der Vorwurf, dass sie im Jugendgefängnis Mitinsassen erpresst, geschlagen und bedroht haben sollen.

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