Prozess:Spezi bleibt Spezi

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Ein Prosit der Spezikeit! (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Wer hat's erfunden? Die Augsburger Familienbrauerei Riegele. Die streitet sich mit Paulaner um die Namensrechte - und gibt jetzt klein bei, weil die Münchner vor einem halben Jahrhundert 10 000 Mark auf den Tisch gelegt haben.

Von Susi Wimmer

"Wir sind sehr enttäuscht", sagt Sebastian Priller-Riegele, die original Spezi-Flasche dekorativ in der Hand, mit Blick in die Fernsehkamera. Gerade haben die Augsburger im Streit um die Bezeichnung "Paulaner Spezi" vor dem Münchner Oberlandesgericht klein beigegeben. "Wir sind ein Familienunternehmen", sagt der Senior-Chef, "so viel Finanzkraft haben wir nicht, um weiter zu streiten." Damit ist die endgültige Entscheidung gefallen: Paulaner Spezi bleibt auch weiterhin Paulaner Spezi.

Wer hat's erfunden? Richtig, die Augsburger, nicht Paulaner. Und zwar bereits nach dem Zweiten Weltkrieg. Damals war in Wirtschaften die Nachfrage nach einem Mix aus Cola und Orangenlimo groß, und so kam die Brauerei auf die Idee, das Getränk schon zusammengemischt in einer Flasche anzubieten. "Original Spezi Cola Orange" kam auf den Markt.

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Doch so ganz alleine konnte die kleine Familienbrauerei den Markt nicht bedienen. Und 1974 interessierte sich ein gewisser "Paulaner Salvator Thomas Bräu" für den Mischmasch. 10 000 Mark legten die Münchner auf den Tisch und unterschrieben eine Vereinbarung, dass sie ihren Mix künftig "Paulaner Spezi" nennen durften. Das war's. Währenddessen vergaben die Augsburger Lizenzen auch an andere Partner und gründeten 1977 sogar einen eigenen Spezi-Verband.

"Wir haben in den Aufbau der Marke investiert", sagt Sebastian Priller-Riegele. Man gebe Hunderttausende Euro für die Erhaltung der Marke aus, führe Gerichtsverfahren, um den Namen Spezi zu verteidigen. Und man wolle, dass sich auch Paulaner dem Spezi-Verband anschließe. Doch vergeblich.

Mittlerweile soll der Absatz von "Paulaner Spezi" bei einer Million Hektolitern liegen. Sprich, das Getränk des mittlerweile Großkonzerns Paulaner Brauerei Gruppe ist in aller Munde. Vor allem bei jungen Leuten wird der, die oder das Spezi als absolutes In-Getränk angesehen. Dabei habe man nicht einmal Werbung gemacht, sagt Pressesprecherin Birgit Zacher. "Geschmack und Design haben sich durchgesetzt."

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Die Augsburger kündigten die Vereinbarung. Denn die Absprache habe man mit "Paulaner Salvator Thomas Bräu" getroffen, und nicht mit der jetzigen Paulaner Gruppe. Sie wollten eine neue Lizenzvereinbarung treffen und den Großkonzern zur Kasse bitten. Dagegen zog Paulaner vor Gericht.

"Es gibt eine friedliche Koexistenz im Getränkeregal"

Die Zivilkammer am Landgericht München I urteilte jedoch, dass der Vertrag aus dem Jahr 1974 fortbestehe und auch in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht schloss man sich der Meinung an. Der Vorsitzende Richter Lars Meinhardt führte an, dass in der Vereinbarung eine Ziffer enthalten sei, dass der Vertrag auch für die Rechtsnachfolger beider Parteien gelte. Und diese Rechte seien ja bereits im Jahr 1994 auf die jetzige Paulaner Gruppe übergegangen. "Riegele hat das toleriert", sagte Meinhardt - seit nunmehr fast 30 Jahren.

Die Interessenlage damals sei deutlich gewesen: Riegele sollte sein "Zeichen" so stark wie möglich machen und auch Lizenzen vergeben können, während Paulaner nur an dem Namen interessiert war. Das Oberlandesgericht gab eine deutliche Richtung vor: Das, was die Augsburger damals gestattet hatten, könnten sie nicht mehr zurückholen. Es handle sich um eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, und die könnten sie nicht kündigen. Außer, sagte Richter Meinhardt, wenn das Vertrauen erschüttert sei und Paulaner "ein Gesöff herausbringt, das keiner trinken kann". Doch dies sei nicht der Fall. Und auch ein "wirtschaftliches Ungleichgewicht" sei für die juristische Aufarbeitung irrelevant.

Am Ende nimmt Riegele die Berufung zurück. Die Augsburger sind geknickt, Paulaner erfreut. "Es gibt eine friedliche Koexistenz im Getränkeregal", meint Pressesprecherin Birgit Zacher. "Jeder findet das Spezi, das er mag."

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