Prozess:Zwei Millionen Euro durch falsche Leistungen erbeutet

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Mit einem "System der Falschabrechnung" sollen die Angeklagten mit ihrem Pflegedienst an das Geld gekommen sein. Dafür haben sie auch Patienten "trainiert".

Von Andreas Salch

Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "System der Falschabrechnungen", das der Geschäftsführer eines Pflegedienstes in Pasing-Obermenzing und sein Pflegedienstleiter etabliert haben sollen. Mit nicht abrechnungsfähigen und nicht erbrachten Pflegeleistungen sollen die Angeklagten Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Sozialleistungsträger zwischen Februar 2015 und Oktober 2019 um einen Betrag von knapp über zwei Millionen Euro betrogen haben. Seit diesem Dienstag müssen sich Stanislav M. und Waldemar K. vor der 5. Strafkammer am Landgericht München I verantworten.

Um später Pflegeleistungen abrechnen zu können, soll vor allem Waldemar K. laut Anklage "Patienten angewiesen beziehungsweise trainiert" haben, wie sie sich gegenüber Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern (MDK) verhalten sollten. Damit der Eindruck der Gebrechlichkeit verstärkt wird, sollen dazu "diverse Hilfsmittel" in die Wohnungen der Patienten gebracht worden sein, die sie tatsächlich gar nicht brauchten. So etwa Badewannenlifte, Rollatoren und Krücken.

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Mit auf der Anklagebank sitzt auch Viktor K., der Sohn von Waldemar K. Auch er sei, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, in das "System" eingebunden gewesen. Viktor K. habe "aktiv" daran mitgewirkt. Wenn sein Vater abwesend war, soll er "dessen zentrale Rolle als Pflegedienstleiter" eingenommen haben. Doch nicht nur die drei Angeklagten haben den Ermittlungen zufolge von dem "System der Falschabrechnungen" profitiert, sondern auch Angestellte von Stanislav M., Ärzte und sogar Patienten seines Pflegedienstes im Großraum München.

Außer Stanislav M., Waldemar K. sowie dessen Sohn geriet auch die Pflegehelferin Yuliya P. ins Visier der Ermittler. Sie soll zum "inneren Kern" des Betrugssystems gehört haben. Auch gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Das Verfahren gegen die 47-Jährige wurde jedoch abgetrennt, da sie derzeit nicht verhandlungsfähig ist.

Alle drei Angeklagten legten zum Auftakt des Prozesses Geständnisse ab. Für diesen Fall sicherte das Gericht Stanislav M. und Waldemar K. eine Haftstrafe zwischen viereinhalb und fünf Jahren zu. Viktor M. muss mit einer Haft von bis zu dreieinhalb Jahren rechnen.

© SZ vom 16.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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