Berufungsklage zurückgewiesen:BMW gewinnt Streit um Modellauto

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Lizensiert und trotzdem beschlagnahmt: Um dieses Modellauto wird in München vor Gericht gestritten. (Foto: Cartronic)
  • BMW hatte 2016 durch den Zoll die Einfuhr eines Modellautos gestoppt.
  • Der betroffene Spielwarenhersteller aus Nürnberg wähnt sich von BMW behindert, unterliegt aber vor Gericht.

Von Andreas Salch

Im Vorweihnachtsgeschäft des Nürnberger Spielwarenherstellers Cartronic läuteten 2016 angeblich nicht die Weihnachts- sondern, die Alarmglocken. Der Münchner Autohersteller BMW hatte durch den niederländischen Zoll die Einfuhr des ferngesteuerten Modellautos "BMW Z 4 GT 3 (weiß)" aus China in die EU gestoppt. Ausgerechnet wenige Wochen vor Weihnachten. Dadurch sei für Cartronic, das zur Autec AG gehört, eine "sehr ernste Situation" entstanden, so das Unternehmen. Mit den Händlern, die den Modellflitzer geordert hatten, sei ein Fixtermin zum Weihnachtsgeschäft vereinbart worden. Vertragsstrafen drohten.

Erst auf "massives Drängen" hin, so Autec, habe BMW den niederländischen Zoll dann doch angewiesen, die Modellautos freizugeben. Die Auslieferung soll sich so um ganze zwei Wochen verzögert haben. Autec zog vor Gericht. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München I forderte das Unternehmen BMW auf, die "widerrechtliche Zurückhaltung von Automobilen" künftig zu unterlassen. Außerdem machten die Franken Schadenersatz geltend. BMW beantragte die Abweisung der Klage und hatte in erster Instanz damit auch Erfolg. Die Richter am Landgericht München I erklärten die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet. Unter anderem mit dem Hinweis, dass keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche bestünden. Gegen die Entscheidung des Landgerichts legte die Autec am Donnerstag Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ein und hatte erneut das Nachsehen. Die Klage wurde vom 29. Senat zurückgewiesen.

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Nach Ansicht der Autec habe sowohl der Bundes- als auch der Europäische Gerichtshof in der "Spielzeugrechtsprechung" in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt, dass "die Herstellung von Miniaturauto-Modellen keiner Erlaubnis der jeweiligen Automobilhersteller bedürfe und auch keiner Lizenzerteilung". Kurt Hesse, Vorstand der Autec und Kläger in dem Verfahren, sagte vor dem OLG, dass das BMW-Modell sogar lizensiert gewesen sei. Er kritisierte scharf, dass die Münchner beim niederländischen Zoll "Grenzbeschlagnahmeanträge" stellten und Ware somit nicht termingerecht zugestellt werden könne.

Die Richter des 29. Senat indes verwiesen darauf, dass "Grenzbeschlagnahmeanträge" keine "gezielte Behinderung" für einen Mitbewerber darstellten. Denn auch BMW stellt Miniatur-Modelle seiner Fahrzeuge her. Selbst wenn ein "vager Verdacht" auf eine Schutzrechtsverletzung vorliege, sei ein Antrag auf "Grenzbeschlagnahme" gerechtfertigt, so die Richter. Warum BMW im November 2016 den niederländischen Zollbehörden schließlich doch grünes Licht für die Einfuhr des Spielzeugautos gab, wollte der Vertreter des Automobilbauers auf Nachfrage nicht sagen. Auf der Homepage von Cartronic ist der BMW Z 4 GT 3 im Maßstab 1:24 derzeit übrigens vorrätig. Die Lieferzeit beträgt zwei bis fünf Werktage.

© SZ vom 06.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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