Amtsgericht:Weitere Anklagen im Koks-Skandal der Münchner Polizei

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(Foto: Ronstik/imago images/YAY Images)

Die Staatsanwaltschaft wirft drei Beamten Drogendelikte vor. Ein zunächst untergetauchter Polizist wurde gefasst, er soll neben dem Erwerb von Betäubungsmitteln eine Schusswaffe unerlaubt weitergegeben haben.

Von Anita Naujokat

Sieben Millionen Chatnachrichten, 6,7 Millionen Bilddateien und mehr als 130 000 Videodateien haben Ermittler auf 94 Mobiltelefonen und 117 sonstigen Speichermedien gesichtet und ausgewertet: Jetzt neigen sich die umfangreichen Ermittlungen im Drogen-Skandal in der Münchner Polizei laut der Staatsanwaltschaft München I dem Ende zu. Sie hat drei weitere Anklagen gegen bereits suspendierte Polizeibeamte beim Amtsgericht München erhoben.

Eine Anklage geht von 69 Fällen des Erwerbs und Handels mit Kokain, Verrat von Dienstgeheimnissen und Unterschlagung von Dienstmunition aus. In einer weiteren Anklageerhebung geht es um 21 Fälle des Besitzes, 27 des Erwerbs, zwei der Veräußerung, der Abgabe, Ausfuhr und der Weitergabe von Kokain, Partydrogen, Marihuana und Ecstasy. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen drei mutmaßliche Fälle des Besitzes von Marihuana, zwei des Verwahrungsbruchs im Amt sowie wegen einer Bildaufnahme, die eine hilflose Person zur Schau stelle.

Die Ermittlungen liefen zuletzt gegen 37 Polizisten und 21 Privatpersonen

Mit einem baldigen Verfahren muss auch ein Beschuldigter und bereits suspendierter Polizeibeamter rechnen, der zunächst untergetaucht war und seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft sitzt. Ihm werden unter anderem mehr als 150 Fälle des Erwerbs von Betäubungsmitteln, der Beihilfe zum Handel, Abgabe und des Besitzes sowie die unerlaubte Überlassung einer Schusswaffe vorgeworfen. Gegen ihn werde demnächst Anklage erhoben.

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Seit Mitte Juli 2018 ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen zuletzt 37 Polizeibeamte - 31 Beamte aus dem Münchner Polizeipräsidium und sechs von anderen Polizeidienststellen in Bayern -, sowie 21 Privatpersonen wegen Verstößen gegen das Betäubungs- und das Antidopinggesetz sowie weiterer Straftaten.

13 Verfahren gegen Polizisten wurden eingestellt, da ihnen nichts habe nachgewiesen werden können. Drei Verfahren seien wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt, in weiteren zwölf seien bereits Strafbefehle erlassen worden und zum Teil rechtskräftig.

Der Kreis der Beschuldigten stellt laut Staatsanwaltschaft keine geschlossene Gruppe dar, sondern beruhe auf freundschaftlichen und kollegialen Beziehungen. Nicht alle hätten Kontakt zueinander gehabt oder hätten von den Straftaten der jeweils anderen gewusst. Einige der Beschuldigten hätten sich seit langer Zeit gekannt. Die Verfahren hinsichtlich der übrigen Polizeibeamten dauerten noch an. Bei einer Verurteilung drohen auch weitreichende disziplinarrechtliche Maßnahmen.

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