Die Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den Münchner AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München I den Erlass des Strafbefehls abgelehnt, sagte ein Justizsprecher. Das Verfahren sei somit abgeschlossen. Der Bundestag hatte im Sommer die Immunität Bystrons aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München I hielt Bystron vor, dass er bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß darstelle. Dieser Argumentation folgte zunächst das Amtsgericht nicht. Es sei kein Hitlergruß bei Bystron erkennbar. Das Landgericht schloss sich diesem Urteil an und verwies zudem darauf, dass die bei der AfD-Demo anwesenden Polizisten auch keine Anzeige erstattet hätten.
Vermeintlicher Hitlergruß:Kein Strafbefehl gegen AfD-Politiker Bystron
Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrem Strafbefehl gegen den Bundestagsabgeordneten gescheitert. Im Sommer hatte der Bundestag Bystrons Immunität aufgehoben.
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