Kommunalwahl:Partei Mut klagt gegen Landesgesetz

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  • Die Partei Mut hat eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
  • Sie will die Zulassung zur Kommunalwahl einklagen, unabhängig davon, ob es ihr gelingt, die rechlich nötigen 1000 Unterschriften zu sammeln.
  • Die Partei bemängelt unter anderem, dass die Bürger nicht überall unterschreiben dürfen, sondern nur in Verwaltungsräumen.

Von Heiner Effern

Die Partei Mut will die Zulassung zur Kommunalwahl einklagen, unabhängig davon, ob sie die rechtlich nötigen 1000 Unterschriften erhält. "Die Art und Weise, wie in Bayern Unterstützungsunterschriften für neue Wahlvorschläge zur Kommunalwahl zu sammeln sind, ist verfassungswidrig", sagt der Partei-Vorsitzende Jörg Linke. Deshalb hat Mut eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Schon seit Dezember 2019 liegt den Richtern dort eine ähnliche Klage der Piraten vor.

Das Verfahren, bei dem kleine Parteien Unterschriften für die Zulassung sammeln müssen, regelt ein Landesgesetz. Dieses schränkt nach Ansicht von Mut und Piraten die Möglichkeit neuer Listenvorschläge, bei einer Kommunalwahl anzutreten, zu stark ein. Beide gehen nicht grundsätzlich gegen das nötige Sammeln von Unterstützerunterschriften vor, sondern halten den festgelegten Rahmen für rechtlich nicht korrekt.

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Sie sind ziemlich unterschiedlich und haben dasselbe Ziel: Kleine Gruppierungen müssen jeweils 1000 Unterschriften sammeln, um am 15. März antreten zu dürfen. Für einige wird es wohl knapp.

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Mut führt vor allem zwei Punkte ins Feld. Zum einen verkürze der Wahltermin am 15. März den vorgesehenen Zeitraum für die Unterschriften auf unzulässige Weise, heißt es in der Klageschrift. Wegen der Feiertage und Schließtage der Behörden in der Weihnachtszeit würden in München zum Beispiel sechs Werktage fehlen, an denen sich Bürger eintragen können. Viel mehr stört Mut aber noch, dass die Unterschriften nicht frei gesammelt und eingereicht werden können, sondern die Unterstützer persönlich in Räumen der Verwaltung erscheinen müssen. Das sei ein geradezu "vordemokratisches Procedere", erklärt die frühere Landtagsabgeordnete Claudia Stamm, die für Mut bei der Kommunalwahl in München auf Platz zwei antreten will.

"Andere Bundesländer lassen Parteien aus gutem Grund die Unterstützungsunterschriften unabhängig von örtlichen Begebenheiten selbst sammeln, also auf der Straße. So ist es bei uns ja auch zur Landtags- und Bundestagswahl. Das widerspricht jeder Logik", ärgert sich Stamm. Dazu öffne das vorgeschriebene Verfahren "dem Missbrauch Tür und Tor". Als Beispiel führt Stamm die Verkürzung von Eintragungszeiten, langen Wegen oder mangelnder Barrierefreiheit in den Eintragungsräumen der Verwaltung an. Die neuen Parteien hätten keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Die Piraten halten einen anderen Passus des Gesetzes für verfassungswidrig. Dieser schreibt vor, dass jeder Bürger nur auf einer einzigen Liste seine Unterstützer-Unterschrift leisten darf. Das widerspreche dem Wahlmodus bei einer Kommunalwahl, bei der die Bürger ihre Kreuzchen auf Kandidaten verschiedenster Parteien verteilen können. Wann der Verfassungsgerichtshof über die Klagen oder die beantragten einstweiligen Anordnungen entscheidet, darüber gibt es keine Auskunft. Nur so viel ist zu erfahren: Bisher ist nichts passiert.

© SZ vom 30.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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